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Do, 11:04 Uhr
27.02.2014

Verbraucher zahlen doppelt

Seit gut einem Jahr können Arbeiten, die zuvor zum Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister gehörten, auch an geeignete Handwerker vergeben werden. Doch hoheitliche Aufgaben, die der öffentlichen Sicherheit dienen, liegen nach wie vor in den Händen der Bezirksschornsteinfegermeister...


Immobilieneigentümer können seit Anfang 2013 frei entscheiden, wer bei ihnen die Heizung prüft, am Ofen die Abgase misst oder vom Dach aus den Kamin kehrt. Weiterhin Aufgabe der Bezirksschornsteinfeger ist die sogenannte Feuerstättenschau, bei der alle drei bis vier Jahre die Betriebs- und Brandsicherheit der heimischen Anlagen geprüft werden...

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Genau das stößt bei vielen Verbrauchern auf Unverständnis, weiß Horst Frank, Energieexperte der Verbraucherzentrale. „Der Heizungsbauer führt zum korrekten Einstellen der Heizung Messungen durch, die der Schornsteinfeger anschließend für teures Geld noch einmal vornimmt. Die Verbraucher müssen also für ein und dieselbe Leistung zweimal bezahlen“, so Frank. Die Reform im Schornsteinfegerwesen sei lediglich eine Schein-Liberalisierung zu Lasten der Verbraucher und zu Gunsten der alten Zunft gewesen, kritisiert der Energieexperte.

Arbeiten als Sammelauftrag vergeben

Frank rät, alle Arbeiten, die bis zur nächsten Feuerstättenschau anstehen, als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger oder Handwerker zu vergeben und sich preislich an den Rechnungen der Vorjahre zu orientieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) listet die zugelassenen Schornsteinfeger im Internet auf (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/). In der Registerauskunft können Hauseigentümer nach Anbieternamen suchen und nach Dienstleistern in bestimmten Postleitzahlengebieten, dabei sind Kunden bei der Auswahl nicht an den Standort eines Handwerkers gebunden.

Bei Vertragsabschlüssen sollten sich die erforderlichen und gewünschten Leistungen konkret in dem Vertragstext wiederfinden und es sollte genau festgelegt werden, wie oft und wann diese zu erbringen sind. Auch die Vertragspositionen Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Preisanpassungsklausel und Erreichbarkeit sollten enthalten sein. Vorkasse ist nicht empfehlenswert, dasselbe gilt für Abo-Angebote.

Unzulässig sind Vertragsklauseln, mit denen sich Verbraucher mehr als zwei Jahre an bestimmte Schornsteinfeger binden. Wer unaufgefordert Besuch von einem Schornsteinfeger erhält und einen Vertrag abschließt, kann diesen, wie jedes Haustürgeschäft, widerrufen. Die Verantwortung dafür, dass die Kehr- und Reinigungsarbeiten fristgerecht ausgeführt werden, liegt beim Hauseigentümer.

Bei allen Fragen zur Heiztechnik hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Beratung und Termine gibt es unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Bildquelle: Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
Autor: red

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