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Mo, 12:16 Uhr
03.03.2014

Alte Handys gehören nicht in die Mülltonne

Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz fordert von der Bundesregierung mehr Tempo bei der Erarbeitung einer bundesweiten Regelung für das Recycling von Elektrogeräten...


Dass seit wenigen Tagen ein erster Entwurf zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz oder kurz: „ElektroG“) vom Bundesumweltministerium vorgelegt wurde, ist nach Ansicht von Reinholz überfällig. Die EU-Richtlinie für Elektroschrott sieht eigentlich eine Umsetzung zum Februar 2014 vor.

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„Die Verpflichtung des Handels, Kleingeräte wie Handys, Rasierapparate usw. zurückzunehmen, auch ohne dass damit ein Neukauf verbunden sein muss, begrüße ich“, sagte Reinholz. Da sich diese Forderung aber nur an größere Handelseinrichtungen (mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte) richte, müssen gerade für den ländlichen Raum ergänzende Rückgabemöglichkeiten geschaffen werden, so der Minister weiter.

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums nimmt neben den Handelsgeschäften zu Recht auch die Internethändler und die Kommunen in die Pflicht. „Nun wird es darauf ankommen, die verschiedenen Rücknahmepflichten so zu verknüpfen, dass unterm Strich eine vernünftige Erfassung dabei herauskommt, die auch verbraucherfreundlich ist.

Schließlich wollen wir eine hohe Sammelquote, um die in den Elektrogeräten vorhandenen Ressourcen, vor allem Metalle und so genannte seltene Erden möglichst vollständig wiederzuverwerten. Je mehr wertvolle Materialien wir auf diese Weise zurückgewinnen, desto weniger muss nach Deutschland importiert werden“, sagte der Minister. Das bedeute sparsamen Umgang mit Ressourcen und Schutz der Umwelt in den Zulieferländern. „Deutschland trägt hier auch internationale Verantwortung.“

Gleichzeitig appelliert Reinholz erneut an die Bürger, nicht nur große, sondern auch kleine Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht in den Hausmüll zu werfen, sondern bei Sammelstellen abzugeben.

Außerdem warnt der Minister vor Sammelaufrufen, die nicht von den bekannten kommunalen Einrichtungen stammen, sondern von Unbekannten. Die gewerbliche oder auch vermeintlich karitative Sammlung ausrangierter Elektro-Altgeräte ist nicht erlaubt, da die Altgeräte auf diesem Wege in nicht nachvollziehbare Kanäle verschwinden und die umweltgerechte Verwertung nicht gewährleistet ist.

Hintergrund

Minister Reinholz hat bereits im Juni 2012 auf der Umweltministerkonferenz ein flächendeckendes Entsorgungssystem für ausgediente Mobiltelefone und ähnliche Elektronikkleingeräte gefordert. Die so genannte „Elektroschrott-Richtlinie“ der EU (WEEE-RL) wurde am 27. Januar 2012 novelliert und sollte bis Februar 2014 in Bundesrecht umgesetzt werden.

Sie enthält unter anderem eine Rücknahmeverpflichtung des Handels für kleinste Geräte (unter 25 Zentimeter, also Energiesparlampen, Mobiltelefone, Rasierapparate und ähnliches). Sie soll nur für Händler gelten, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-Geräte von über 400 Quadratmeter verfügen.
Autor: red

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