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Fr, 23:30 Uhr
07.03.2014

Hirtenbrief zur Fastenzeit

In „Freiheit und Geborgenheit“ bestehe das Wesen des christlichen Glaubens, schreibt der Erfurter Diözesan-Administrator Weihbischof Reinhard Hauke in seinem Hirtenbrief zur österlichen Bußzeit (Fastenzeit)...

Wer sich Gott, den die Christen „sowohl als gütig und auch als allmächtig bekennen“, anvertraue, finde zu neuer Gelassenheit und erfahre, dass seine Ängste gewendet werden. „Daher dränge ich gern darauf, nicht zu sagen: ‚Ich bin religiös gebunden‘, sondern zu sagen: ‚Ich bin religiös befreit‘“, erklärt Hauke weiter. Der Hirtenbrief wird am ersten Fastensonntag (9. März) in allen Gottesdiensten im Bistum Erfurt verlesen.

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Der Hirtenbrief ist das Schreiben eines Bischofs an die Gemeinden bzw. Gläubigen seines Bistums. Darin äußert sich der Bischof als Leiter des Bistums und oberster Priester zu Problemen der Zeit, zu theologischen oder seelsorglichen Fragen. Die Briefe werden in der Regel im sonntäglichen Gottesdienst verlesen.

Ihr frühestes Vorbild haben die Hirtenbriefe in den Apostelbriefen im Neuen Testament. Mit ihren Briefen haben die Apostel den Kontakt zu den Gemeinden gehalten, das Gemeindeleben geordnet sowie Streitigkeiten und theologische Grundsatzfragen geklärt. Auf dieser Linie liegen auch die Hirtenbriefe heutiger Zeit.

Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts ist es in deutschen Bistümern üblich, zu Beginn der Fastenzeit einen Hirtenbrief an die Gemeinden zu schreiben.
Neben den Hirtenbriefen einzelner Bischöfe gibt es auch gemeinsame Hirtenbriefe aller Bischöfe eines Landes. Sie behandeln meist Themen von überregionaler Bedeutung.

Der Hirtenbrief im Internet:
www.bistum-erfurt.de (ab 8. März, 17 Uhr)

Autor: en

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