Mi, 12:08 Uhr
12.03.2014
Wirtschaft strebt Balance an
Berufliches und Privates zu vereinbaren, bezieht sich schon längst nicht mehr nur auf Kinder. Auch in der Thüringer Wirtschaft spielt das Thema Pflege eine immer größere Rolle...
Von den 2,5 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt – dies übernehmen in rund 80 Prozent der Fälle berufstätige Frauen.
In Thüringen gibt es derzeit 83.000 pflegebedürftige Menschen, die größtenteils von Angehörigen im eigenen Haushalt betreut werden. Die Mehrheit steht im Berufsleben und ist auf entsprechende Arbeitsbedingungen angewiesen, informiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Indus-trie- und Handelskammer (IHK) Erfurt.
Oftmals würden flexible Arbeitszeiten jedoch nicht mehr ausreichen und die Stundenzahl müsse verringert werden. Dann stehen die Betroffenen vor der Problematik, finanzielle Einbußen unter Umständen nicht kompensieren zu können, so Grusser weiter. Hinzu kämen die psychischen und physischen Belastungen, die die Doppelfunktion mit sich bringe.
Der steigende Pflegebedarf stellt aber auch die Unternehmen vor große Herausforderungen, da diese in Zeiten knapper Fachkräfteressourcen auf die Verfügbarkeit der Mitarbeiter angewiesen sind. Die Mehrzahl der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen wollen ihren Angestellten den Spagat zwischen Beruf und Pflege ermöglichen, sagt der Hauptgeschäftsführer. Dies sei die Erkenntnis aus der täglichen Beratungspraxis der IHK Erfurt. Letztendlich wäre diese Herangehensweise auch der richtige Weg, Beschäftigte an das Unternehmen zu binden und eine familienfreundliche Unternehmenskultur zu befördern.
Seit dem Jahr 2012 räumt das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Arbeitnehmern das Recht ein, mit Zustimmung des Arbeitgebers die wöchentliche Arbeitszeit auf einen Mindestumfang von 15 Stunden zu reduzieren, um Angehörige für die Dauer von maximal zwei Jahren zu betreuen. Die dabei auftretende Einkommensminderung kann der Arbeitgeber mit Hilfe eines zinslosen Darlehens vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abfedern, erläutert Grusser und führt als Beispiel an: Wird die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Beendigung der Teilzeittätigkeit wird dieses Gehalt bis zum Ausgleich des Zeitwertkontos weiter gezahlt.
Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, müsse jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nehme, eine Versicherung abschließen.
Die IHK-Organisation habe in den letzten Jahren intensiv an der Ausgestaltung des Familienpflegezeitgesetzes mitgewirkt und begrüße es, dass ihre Forderung nach einer freiwilligen, vertraglichen Vereinbarung von Arbeitgebern und Beschäftigungen erfüllt wurde. Nur so kann auf die individuellen Gegebenheiten in den Betrieben Rücksicht genommen und die kreative Ausgestaltung von Lösungen unterstützt werden, resümiert der IHK-Chef. Die Kammer unterstütze die Mitgliedsunternehmen künftig noch intensiver mit Vor-Ort-Beratungen als auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen.
Autor: redVon den 2,5 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt – dies übernehmen in rund 80 Prozent der Fälle berufstätige Frauen.
In Thüringen gibt es derzeit 83.000 pflegebedürftige Menschen, die größtenteils von Angehörigen im eigenen Haushalt betreut werden. Die Mehrheit steht im Berufsleben und ist auf entsprechende Arbeitsbedingungen angewiesen, informiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Indus-trie- und Handelskammer (IHK) Erfurt.
Oftmals würden flexible Arbeitszeiten jedoch nicht mehr ausreichen und die Stundenzahl müsse verringert werden. Dann stehen die Betroffenen vor der Problematik, finanzielle Einbußen unter Umständen nicht kompensieren zu können, so Grusser weiter. Hinzu kämen die psychischen und physischen Belastungen, die die Doppelfunktion mit sich bringe.
Der steigende Pflegebedarf stellt aber auch die Unternehmen vor große Herausforderungen, da diese in Zeiten knapper Fachkräfteressourcen auf die Verfügbarkeit der Mitarbeiter angewiesen sind. Die Mehrzahl der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen wollen ihren Angestellten den Spagat zwischen Beruf und Pflege ermöglichen, sagt der Hauptgeschäftsführer. Dies sei die Erkenntnis aus der täglichen Beratungspraxis der IHK Erfurt. Letztendlich wäre diese Herangehensweise auch der richtige Weg, Beschäftigte an das Unternehmen zu binden und eine familienfreundliche Unternehmenskultur zu befördern.
Seit dem Jahr 2012 räumt das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Arbeitnehmern das Recht ein, mit Zustimmung des Arbeitgebers die wöchentliche Arbeitszeit auf einen Mindestumfang von 15 Stunden zu reduzieren, um Angehörige für die Dauer von maximal zwei Jahren zu betreuen. Die dabei auftretende Einkommensminderung kann der Arbeitgeber mit Hilfe eines zinslosen Darlehens vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abfedern, erläutert Grusser und führt als Beispiel an: Wird die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Beendigung der Teilzeittätigkeit wird dieses Gehalt bis zum Ausgleich des Zeitwertkontos weiter gezahlt.
Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, müsse jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nehme, eine Versicherung abschließen.
Die IHK-Organisation habe in den letzten Jahren intensiv an der Ausgestaltung des Familienpflegezeitgesetzes mitgewirkt und begrüße es, dass ihre Forderung nach einer freiwilligen, vertraglichen Vereinbarung von Arbeitgebern und Beschäftigungen erfüllt wurde. Nur so kann auf die individuellen Gegebenheiten in den Betrieben Rücksicht genommen und die kreative Ausgestaltung von Lösungen unterstützt werden, resümiert der IHK-Chef. Die Kammer unterstütze die Mitgliedsunternehmen künftig noch intensiver mit Vor-Ort-Beratungen als auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen.