eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Sa, 08:54 Uhr
22.03.2014

Was bei Abmahnungen zu tun ist

Wer urheberrechtlich geschützte Stadtpläne auf die eigene Homepage stellt, Originalproduktfotos von Herstellern für die eigene Internetauktion nutzt oder den aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse kostenfrei aus dem Netz runterlädt, kann sich schnell eine Abmahnung mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert bis tausend Euro einhandeln...


Ist eine Abmahnung im Haus, heißt es, schnell zu reagieren. Denn geht das Verfahren vor Gericht, kommen meist weitere Kosten hinzu. Die Experten der Stiftung Warentest zeigen in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie man mit einer Abmahnung umgeht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Anzeige symplr (1)
Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.

Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt.

Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.

Der ausführliche Artikel „Illegaler Download“ erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de abrufbar.
Autor: red

Downloads:

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Werniman0606
22.03.2014, 18:32 Uhr
Die Abmahnkosten sind nicht umsonst
so gestaltet,daß die Abgemahnten sich einen Gang zum Anwalt 2x überlegen. Schon aus finanziellen Gründen.

Denn für so eine außergerichtliche Vertretung verlangt der eigene Anwalt etwa 300€. Wenn er also in der Lage ist,die Abmahnsumme von 800 auf 500 zu drücken, bezahlt man also im Endeffekt doch wieder 800€, was viele Abgemahnte den Weg des geringsten Widerstands gehen und gleich zahlen lässt. Das ist von Seiten der Abmahner genau ausgetüftelt.

Warum verlangen die Abmahner "nur" 800,während sie den Streitwert bei rund 35000€ festmachen ? Nun, auch das hat seine Gründe. Die Abmahner wissen nämlich,daß die Bereitschaft des Abgemahnten, zum erstmal zum Anwalt zu gehen, mit steigender Forderungssumme steigt und somit steigt auch das Prozessrisiko. Die Rechtslage ist aber keineswegs SO eindeutig,wie die Abmahner gerne tun, weswegen sie möglichst versuchen, vertretende Anwälte aus dem Abmahnverfahren rauszuhalten,indem sie die Summe so ansetzen,daß viele Abgemahnte lieber gleich zahlen.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)