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Sa, 00:05 Uhr
29.03.2014

Zugewinnausgleich bei Scheidung

Wie werden Vermögen und Schulden geteilt? Diese interessante Fragen und mehr, die bei einer kostenfreien Veranstaltung in Bad Frankenhausen geklärt werden können...

Wenn Paare heiraten, und sie legen nichts anderes fest, tritt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft. Welche Konsequenzen der Güterstand mit sich zieht, das wird den meisten Betroffenen erst dann bewusst, wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet.

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Jetzt ist der große Kassensturz angesagt. Jetzt geht es darum, das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – oder auch die Schulden – aufzuteilen. Als Faustregel für den sogenannten Zugewinnausgleich gilt: Jeder behält das Vermögen, das er in die Ehe einbrachte. Der Zuwachs des Vermögens und die während der Ehe aufgelaufenen Schulden werden geteilt. Die Berechnung erscheint sehr einfach, jedoch in der Praxis erweist es sich oft als sehr schwierig festzustellen, was war Mein und was war Dein, als die Ehe begann. D

er Vortrag von Kerstin Schlee, Fachanwältin für Familienrecht, zum Thema „Scheidung – Was passiert mit Ersparnissen, Schulden und Haus?“ findet am Dienstag, dem 8. April, um 18.30 Uhr, in der Volkssolidarität, Poststr. 10, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser statt. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.


Weitere Infos unter E-Mail bad-frankenhausen@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de
Autor: khh

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