Mo, 07:49 Uhr
14.04.2014
Bau einer Mischwasserkanalisation
Der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper plant die beitragspflichtige Maßnahme Gemeinschaftsbaumaßnahme Marksußra in Ebeleben. Sazu wird es auch zu einer Anliegerversammlung kommen...
Der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper plant im Rahmen der o. g. Gemein-schaftsbaumaßnahme den Bau einer Mischwasserkanalisation einschließlich der Anschlusskanäle und den Bau einer Versorgungsleitung für Trinkwasser einschließlich der Anschlussleitungen.
Ab Anfang Mai 2014 wird mit den Bauarbeiten begonnen.
Auf der Grundlage des § 7 ThürKAG muss der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper, Abteilung Abwasser zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweite-rung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von denjenigen Grund-stückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes erheben, de-nen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
Für die o. g. Maßnahme werden für die betroffenen Grundstücke Abwasserteilbeiträge für die Kläran-lage, den Sammler und das Kanalnetz in Form von Bescheiden innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 15 ThürKAG erhoben. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß den gültigen Satzungen des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Helbe-Wipper.
Eine Anliegerversammlung findet vor dem Baubeginn am 23.04.2014 um 18:00 Uhr in der Kantine der Gemia in Ebeleben statt.
Schwarzbach
TAZ Helbe-Wipper, stellv. Werkleiter
Autor: khhDer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper plant im Rahmen der o. g. Gemein-schaftsbaumaßnahme den Bau einer Mischwasserkanalisation einschließlich der Anschlusskanäle und den Bau einer Versorgungsleitung für Trinkwasser einschließlich der Anschlussleitungen.
Ab Anfang Mai 2014 wird mit den Bauarbeiten begonnen.
Auf der Grundlage des § 7 ThürKAG muss der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper, Abteilung Abwasser zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweite-rung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von denjenigen Grund-stückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes erheben, de-nen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
Für die o. g. Maßnahme werden für die betroffenen Grundstücke Abwasserteilbeiträge für die Kläran-lage, den Sammler und das Kanalnetz in Form von Bescheiden innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 15 ThürKAG erhoben. Die Beitragserhebung erfolgt gemäß den gültigen Satzungen des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Helbe-Wipper.
Eine Anliegerversammlung findet vor dem Baubeginn am 23.04.2014 um 18:00 Uhr in der Kantine der Gemia in Ebeleben statt.
Schwarzbach
TAZ Helbe-Wipper, stellv. Werkleiter