Mi, 23:19 Uhr
16.04.2014
Letzte Kreisausschusssitzung
Am heutigen Nachmittag fand im großen Sitzungssaal die planmäßig letzte Kreisausschuss dieser Legislaturperiode statt, dabei war der Punkt Sonstiges nach der längste Tagesordnungspunkt
Beschlussvorlage gab es nur eine: Berechnung Verzugszinsen Kreisumlage in Verbindung mit der Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) im § 26 Abs. 2
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt gemäß der Änderung des § 26 (2) ThürFAG, dass der Landkreis für rückständige Kreisumlageforderungen ab dem 07.03.2014 Verzugszinsen in Höhe von drei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz erhebt.
Hintergrund
Mit Beschluss vom 27.02.2014 hat der Thüringer Landtag den § 26 Abs. 2 ThürFAG wie folgt geändert:
(2) Der Landkreis kann für rückständige Beträge Verzugszinsen in Höhe von drei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz fordern.
Jener Basiszinssatz wird jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres von der Bundesbank bekanntgegeben und ist danach ein halbes Jahr gültig (s. § 247 BGB).
Der Basiszinssatz per 01.01.2014 beträgt - 0,63 %. Demnach ergibt sich aktuell ein Verzugszinssatz in Höhe von 2,37 % p.a., welcher bis zum 30.06.2014 Bestand hat. (Der bisherige Verzugszinssatz für verspätet gezahlte Kreisumlage lag bei 6,0 % p.a.)
Wir weisen darauf hin, dass die Höhe der Verzugszinsen sich zu den o.g. Terminen entsprechend dem Basiszinssatz zuzüglich 3 % ändert.
Da der Verzugszinssatz für die Kreisumlage sich monatlich deutlich unter den Kassenkreditzinssatz des Landkreises bewegt, schöpft der Landkreis den gesetzlichen Rahmen gemäß § 26 (2) ThürFAG aus.
Bei einer Stimmenthaltung ging der Beschluss über die Bühne. Einig war man sich in der Diskussion, dass das Ausschöpfen des maximalen Rahmens richtig war. Trotzdem werden die betroffenen Kommunen sogar zu Last des Kreises entlastet.
Landrätin Antje Hochwind informierte, dass der Kreishaushalt 2014 vom Landesverwaltungsamt bestätigt wurde. Gleichzeitig informierte sie, dass zum 3.4.2014 eine Haushaltssperre erlassen wurde.
Für den Haushalt 2013 konnte sie verkünden, dass man mit einem leichten Plus von 10.000 Euro abgeschlossen hat und das trotz der unerwarteten Mehrbelastung aus der zusätzlichen Rückzahlung von Mittel im Rahmen der Krankenhausfinanzierung.
Unklar ist noch, wann die konstituierende Sitzung des neuen Kreistags erfolgen soll. Ins Auge gefasst wurde zwar der 11. Juli 2014, aber das klappt nur, wenn alle neu gewählten Kreistagsmitglieder auch von den Kurieren mit der Information des Sitzungstermin erreicht wurden. Ansonsten käme erst ein späterer Termin zustande, der schon hinter dem gesetzlichen Termin für die Konstituierung liegen könnte (16. Juli). Grund sind sich widersprechende Gesetzes Vorschriften.
Gespannt sein darf man, wer in der nächsten Kreisausschusssitzung hier Platz nehmen wird. Zumindest ein neues Gesicht wird es geben, denn einer dieser Kreistagsmitglieder tritt zur Wahl nicht mehr an. Wer, verrät kn in einem gesonderten Beitrag.
Autor: khhBeschlussvorlage gab es nur eine: Berechnung Verzugszinsen Kreisumlage in Verbindung mit der Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) im § 26 Abs. 2
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt gemäß der Änderung des § 26 (2) ThürFAG, dass der Landkreis für rückständige Kreisumlageforderungen ab dem 07.03.2014 Verzugszinsen in Höhe von drei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz erhebt.
Hintergrund
Mit Beschluss vom 27.02.2014 hat der Thüringer Landtag den § 26 Abs. 2 ThürFAG wie folgt geändert:
(2) Der Landkreis kann für rückständige Beträge Verzugszinsen in Höhe von drei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz fordern.
Jener Basiszinssatz wird jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres von der Bundesbank bekanntgegeben und ist danach ein halbes Jahr gültig (s. § 247 BGB).
Der Basiszinssatz per 01.01.2014 beträgt - 0,63 %. Demnach ergibt sich aktuell ein Verzugszinssatz in Höhe von 2,37 % p.a., welcher bis zum 30.06.2014 Bestand hat. (Der bisherige Verzugszinssatz für verspätet gezahlte Kreisumlage lag bei 6,0 % p.a.)
Wir weisen darauf hin, dass die Höhe der Verzugszinsen sich zu den o.g. Terminen entsprechend dem Basiszinssatz zuzüglich 3 % ändert.
Da der Verzugszinssatz für die Kreisumlage sich monatlich deutlich unter den Kassenkreditzinssatz des Landkreises bewegt, schöpft der Landkreis den gesetzlichen Rahmen gemäß § 26 (2) ThürFAG aus.
Bei einer Stimmenthaltung ging der Beschluss über die Bühne. Einig war man sich in der Diskussion, dass das Ausschöpfen des maximalen Rahmens richtig war. Trotzdem werden die betroffenen Kommunen sogar zu Last des Kreises entlastet.
Landrätin Antje Hochwind informierte, dass der Kreishaushalt 2014 vom Landesverwaltungsamt bestätigt wurde. Gleichzeitig informierte sie, dass zum 3.4.2014 eine Haushaltssperre erlassen wurde.
Für den Haushalt 2013 konnte sie verkünden, dass man mit einem leichten Plus von 10.000 Euro abgeschlossen hat und das trotz der unerwarteten Mehrbelastung aus der zusätzlichen Rückzahlung von Mittel im Rahmen der Krankenhausfinanzierung.
Unklar ist noch, wann die konstituierende Sitzung des neuen Kreistags erfolgen soll. Ins Auge gefasst wurde zwar der 11. Juli 2014, aber das klappt nur, wenn alle neu gewählten Kreistagsmitglieder auch von den Kurieren mit der Information des Sitzungstermin erreicht wurden. Ansonsten käme erst ein späterer Termin zustande, der schon hinter dem gesetzlichen Termin für die Konstituierung liegen könnte (16. Juli). Grund sind sich widersprechende Gesetzes Vorschriften.
Gespannt sein darf man, wer in der nächsten Kreisausschusssitzung hier Platz nehmen wird. Zumindest ein neues Gesicht wird es geben, denn einer dieser Kreistagsmitglieder tritt zur Wahl nicht mehr an. Wer, verrät kn in einem gesonderten Beitrag.

