Fr, 11:29 Uhr
25.04.2014
Nicht nur für Lkw
Zur gestrigen Meldung des Landratsamtes Kyffhäuserkreises zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es aus dem Landratsamt eine Ergänzung und wir haben gleich auch eine Polizeimeldung zum Thema Greußen...
Bezugnehmend auf die gestrige Äußerung zu o.g. Pressemitteilung teilt das Landratsamt mit, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h im Zuge der B4 in der Ortsdurchfahrt Greußen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht nur für LKWs gilt, sondern von allen Verkehrsteilnehmern einzuhalten ist.
In Greußen , Bahnhofstraße wurde am 24.04.2014 in der Zeit von 03:00 Uhr bis 11:00 Uhr von einem abgestellten PKW Opel die zwei amtlichen Kennzeichen KYF-UY 60 entwendet.
Autor: khhBezugnehmend auf die gestrige Äußerung zu o.g. Pressemitteilung teilt das Landratsamt mit, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h im Zuge der B4 in der Ortsdurchfahrt Greußen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht nur für LKWs gilt, sondern von allen Verkehrsteilnehmern einzuhalten ist.
In Greußen , Bahnhofstraße wurde am 24.04.2014 in der Zeit von 03:00 Uhr bis 11:00 Uhr von einem abgestellten PKW Opel die zwei amtlichen Kennzeichen KYF-UY 60 entwendet.
