Mo, 10:49 Uhr
28.04.2014
kn-Forum: Neuberechnung gefordert
Oft ohne jeglicher Rechtsgrundlage Geld aus dem Fenster geschmissen. So der Vorwurf einer Leserin beim Thema Straßenausbaubeiträge...
Viele Straßen wurden in unserer Gemeinde Oberheldrungen nicht nach den Förderrichtlinien berechnet. Nachdem dieses nun festgestellt wurde, ist es für mich zwingend notwendig, alle bestandskräftig gewordenen Beitragsbescheide aufzuheben und neu berechnen zu lassen!
Das Thüringer Verwaltungs-
verfahrensgesetz regelt das im § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes. Dort steht:
Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Das Wort kann sollte hierbei keine Berücksichtigung finden. Jeder einzelne Bürger, hier Grundstückseigentümer, hat das Recht auf faire Berechnungen. Sie haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Den finanziellen Schaden, der der Gemeinde dadurch entstehen wird, kann ich heute nicht beziffern.
Aber man sollte die Verantwortlichen, die bis 2004 in der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen Ihren Wilhelm unter diese Berechnungen setzten, ohne sich von der Richtigkeit selbst zu überzeugen, zur Rechenschaft ziehen. Zu prüfen wären ja noch, ob diese Falschberechnungen nur in unserer Gemeinde stattfanden, denn wenn dies so wäre, würde ich denken, dass die Bürger und auch die Gemeinde mit Vorsatz geschädigt wurden.
Doris Weber
Autor: khhViele Straßen wurden in unserer Gemeinde Oberheldrungen nicht nach den Förderrichtlinien berechnet. Nachdem dieses nun festgestellt wurde, ist es für mich zwingend notwendig, alle bestandskräftig gewordenen Beitragsbescheide aufzuheben und neu berechnen zu lassen!
Das Thüringer Verwaltungs-
verfahrensgesetz regelt das im § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes. Dort steht:
Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Das Wort kann sollte hierbei keine Berücksichtigung finden. Jeder einzelne Bürger, hier Grundstückseigentümer, hat das Recht auf faire Berechnungen. Sie haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Den finanziellen Schaden, der der Gemeinde dadurch entstehen wird, kann ich heute nicht beziffern.
Aber man sollte die Verantwortlichen, die bis 2004 in der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen Ihren Wilhelm unter diese Berechnungen setzten, ohne sich von der Richtigkeit selbst zu überzeugen, zur Rechenschaft ziehen. Zu prüfen wären ja noch, ob diese Falschberechnungen nur in unserer Gemeinde stattfanden, denn wenn dies so wäre, würde ich denken, dass die Bürger und auch die Gemeinde mit Vorsatz geschädigt wurden.
Doris Weber
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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