eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 18:54 Uhr
12.06.2014

Teile von Starthilfe insolvent?

Zumindest hat es den Anschein, denn in der Webseite von www.insolvenzbekanntmachungen.de sind neben Privatinsolvenzen auch zwei Firmen aus dem Kyffhäusserkreis dabei, u.a. auch die Starthilfe Service GmbH, Sondershausen

Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Auf dieser Internetseite veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.

Insolvenzgericht Mühlhausen

Starthilfe Service GmbH, Sondershausen, 8 IN 116/14

In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Starthilfe Service GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin, Hospitalstraße 122, 99706
Sondershausen
ist heute am Dienstag, 10.06.2014, um 12:00 Uhr beschlossen worden:

1. Falk Gleisberg, Untermarkt 12, 99974 Mühlhausen ist als vorläufiger Verwalter
bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Amtsgericht Mühlhausen, Abt. 8

Quelle: Zum Verfahren Starthilfe Service GmbH


Ob auch der Verein Starthilfe e.V. betroffen ist, gibt es bisher keine Erkenntnisse. Die Webseite ist normal erreichbar. Allerdings hatte kn erst am Abend von dieser Insolvenzmeldung die Nachricht erhalten.


Manfred Blaha Baugesellschaft mbH, Artern, 8 IN 275/07

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Blaha Baugesellschaft mbH, Das untere Talfeld 6, 06556 Artern

hat das Amtsgericht Mühlhausen durch Rechtspflegerin Wieditz am 11.06.14
beschlossen:


Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens
deckenden Masse nach Anhörung der Gläubigerversammlung eingestellt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gemäß § 4 InsO i.V.m. §§ 567,
569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zu-stellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für
den Beginn der Beschwerdefrist.
Die sofortige Beschwerde ist beim Amtsgericht Mühlhausen, Sondershäuser Landstraße
29c, 99974 Mühlhausen oder dem Landgericht Mühlhausen, Eisenacher Str. 41, 99974
Mühlhausen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.

Quelle: Zum Verfahren Manfred Blaha Baugesellschaft mbH, Artern
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)