Mi, 16:56 Uhr
18.06.2014
Erste Beschlüsse gefasst
Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises wurden beschlossen...
Gemäß § 112 (§ 34) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist jeder Kreistag verpflichtet, eine Geschäftsordnung zu beschließen. Im Rahmen der Organisationseinheit als wichtiger Bestandteil des Selbstverwaltungsrechtes des Kreises, stellt dies eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dar. Pflichtinhalte der Geschäftsordnung sind entsprechend §§ 25, 26 und 34 der ThürKO:
- Frist der Ladung zu Sitzungen
- Form der Ladung zu den Sitzungen
- Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
- Bildung der Fraktionen, ihre Rechte und Pflichten
- Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse
Weitere Details (wie z.B. Ausübung des Rederechts, Reihenfolge der Abstimmung, Behandlung von Geschäftsordnungsanträgen) können ebenfalls ich der Geschäftsordnung geregelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises. Der Beschluss erfolgte bei 25 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen.
Die neue Geschäftsordnung tritt sofort in Kraft, so Landrätin Antje Hochwind (SPD).
Kreisausschuss
Der Kreistag bildet einen Kreisausschuss. Den Vorsitz im Kreisausschuss führt der Landrat, im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter. Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und sechs weiteren Kreistagsmitgliedern.
Der Kreistag bildet als weiteren beschließenden Ausschuss den Jugendhilfeausschuss mit sechs stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern und vier stimmberechtigten Mitgliedern, die auf Vorschlag der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder an, die im § 5 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (ThürKJHAG) sowie in der Satzung des Jugendamtes benannt sind.
Beratende Ausschüsse bestehen aus dem Landrat und jeweils 8 Mitgliedern.
Beratende Ausschüsse sind:
- der Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport,
- der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ausländerfragen
- der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur
Gestrichen wurde der bisher bestehende Haushaltsausschuss, der vom Kreisausschuss übernommen werden.
Jens Krautwurst (CDU) sprach sich im Namen der Fraktion gegen diese Streichung aus. Krautwurst beantragte, diesen Ausschuss beizubehalten.
Matthias Strejc (SPD) bekräftigte den Antrag der Landrätin, den Haushaltsausschuss zu streichen.
Der Antrag von Krautwurst wurde mehrheitlich vom Kreistag abgelehnt.
Drei Anträge der NPD zur Geschäftsordnung wurden jeweils klar mehrheitlich abgelehnt. Es ging u.a. um die Zulassung von Bild, Ton- und Filmaufnahmen in öffentlichen Kreistagessitzungen und Ausschüssen, und um eine Bürgerfragestunde, die in jeder Kreistagessitzung abgehalten werden sollte.
Bestellung Schriftführer und Stellvertreter für die Niederschrift der Kreistagssitzungen
Der Kreistag beschloss einstimmig Ulrike Schilling zur Schriftführerin für die 6. Wahlperiode 2014/2019 zu bestimmen.
Frau Schilling wird im Verhinderungsfall von Frau Antje Mund vertreten.
Autor: khhGemäß § 112 (§ 34) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist jeder Kreistag verpflichtet, eine Geschäftsordnung zu beschließen. Im Rahmen der Organisationseinheit als wichtiger Bestandteil des Selbstverwaltungsrechtes des Kreises, stellt dies eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dar. Pflichtinhalte der Geschäftsordnung sind entsprechend §§ 25, 26 und 34 der ThürKO:
- Frist der Ladung zu Sitzungen
- Form der Ladung zu den Sitzungen
- Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
- Bildung der Fraktionen, ihre Rechte und Pflichten
- Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse
Weitere Details (wie z.B. Ausübung des Rederechts, Reihenfolge der Abstimmung, Behandlung von Geschäftsordnungsanträgen) können ebenfalls ich der Geschäftsordnung geregelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises. Der Beschluss erfolgte bei 25 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen.
Die neue Geschäftsordnung tritt sofort in Kraft, so Landrätin Antje Hochwind (SPD).
Kreisausschuss
Der Kreistag bildet einen Kreisausschuss. Den Vorsitz im Kreisausschuss führt der Landrat, im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter. Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und sechs weiteren Kreistagsmitgliedern.
Der Kreistag bildet als weiteren beschließenden Ausschuss den Jugendhilfeausschuss mit sechs stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern und vier stimmberechtigten Mitgliedern, die auf Vorschlag der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder an, die im § 5 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (ThürKJHAG) sowie in der Satzung des Jugendamtes benannt sind.
Beratende Ausschüsse bestehen aus dem Landrat und jeweils 8 Mitgliedern.
Beratende Ausschüsse sind:
- der Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport,
- der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ausländerfragen
- der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur
Gestrichen wurde der bisher bestehende Haushaltsausschuss, der vom Kreisausschuss übernommen werden.
Jens Krautwurst (CDU) sprach sich im Namen der Fraktion gegen diese Streichung aus. Krautwurst beantragte, diesen Ausschuss beizubehalten.
Matthias Strejc (SPD) bekräftigte den Antrag der Landrätin, den Haushaltsausschuss zu streichen.
Der Antrag von Krautwurst wurde mehrheitlich vom Kreistag abgelehnt.
Drei Anträge der NPD zur Geschäftsordnung wurden jeweils klar mehrheitlich abgelehnt. Es ging u.a. um die Zulassung von Bild, Ton- und Filmaufnahmen in öffentlichen Kreistagessitzungen und Ausschüssen, und um eine Bürgerfragestunde, die in jeder Kreistagessitzung abgehalten werden sollte.
Bestellung Schriftführer und Stellvertreter für die Niederschrift der Kreistagssitzungen
Der Kreistag beschloss einstimmig Ulrike Schilling zur Schriftführerin für die 6. Wahlperiode 2014/2019 zu bestimmen.
Frau Schilling wird im Verhinderungsfall von Frau Antje Mund vertreten.
