Mi, 17:46 Uhr
18.06.2014
Abstimmung über Hauptsatzung
2. Änderung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 04.08.2004 wurde heute vom neuen Kreistag beschlossen, u.a. wird es einen ehrenamtlichen zweiten Beigeordneten geben...
Gemäß § 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat jeder Landkreis eine Hauptsatzung zu erlassen.
Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nur durch die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages beschlossen werden. In der Hauptsatzung können alle für die innere Verfassung des Landkreises wesentliche Fragen geklärt werden.
In der ThürKO werden der Hauptsatzung folgende Pflichtinhalte vorgegeben:
- Stellung des Landrates
- Stellung des (der) Beigeordneten
- Ausführungen zum Hoheitszeichen (Wappen, Flagge, Siegel)
- Entschädigungsregelungen
- Form der öffentlichen Bekanntmachung
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 04.08.2004. Der Beschluss erfolgte bei 24 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen.
Neu folgender Punkt:
§ 11 - Ehrenamtlicher Beigeordneter
(1) Der Kreistag wählt einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.
(2) Der hauptamtliche Beigeordnete geht dem ehrenamtlichen Beigeordneten in der Reihenfolge der Stellvertretung vor.
§ 12 - Besoldung des ehrenamtlichen Wahlbeamten
Die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht dem jeweiligen Höchstsatz gemäß § 3 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO)
Die Landrätin begründete die Notwendigkeit des ehrenamtlichen Beigeordneten mit der Entlastung der Führungskräfte, wenn Landrätin und erster Beigeordneter bei Veranstaltungen und Tagungen vertreten werden sollen.
SPD-Fraktionsführer Matthias Strejc befürwortete den neuen ehrenamtlichen Beigeordneten. Viele andere Landkreise und auch Städte, wie Bad Frankenhausen oder Sondershausen haben einen ehrenamtlichen Beigeordneten und die gestiegenen Aufgaben des hauptamtliche Beigeordneten des Kyffhäuserkreises rechtfertigt. Blümel sagte klar, wenn der ehrenamtliche Beigeordnete aus den Reihen der Linken kommen sollte, werden die Aufwandsentschädigungen (abzüglich realer Aufwendungen) für soziale Zwecke gespendet.
Der Fraktionsführer der CDU Jens Krautwurst sagte klar, dass so ein ehrenamtlichen Posten nur zusätzliches Geld kosten würde und stellte den Antrag die beiden Paragraphen zu streichen.Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Autor: khhGemäß § 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat jeder Landkreis eine Hauptsatzung zu erlassen.
Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nur durch die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages beschlossen werden. In der Hauptsatzung können alle für die innere Verfassung des Landkreises wesentliche Fragen geklärt werden.
In der ThürKO werden der Hauptsatzung folgende Pflichtinhalte vorgegeben:
- Stellung des Landrates
- Stellung des (der) Beigeordneten
- Ausführungen zum Hoheitszeichen (Wappen, Flagge, Siegel)
- Entschädigungsregelungen
- Form der öffentlichen Bekanntmachung
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 04.08.2004. Der Beschluss erfolgte bei 24 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen.
Neu folgender Punkt:
§ 11 - Ehrenamtlicher Beigeordneter
(1) Der Kreistag wählt einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.
(2) Der hauptamtliche Beigeordnete geht dem ehrenamtlichen Beigeordneten in der Reihenfolge der Stellvertretung vor.
§ 12 - Besoldung des ehrenamtlichen Wahlbeamten
Die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht dem jeweiligen Höchstsatz gemäß § 3 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO)
Die Landrätin begründete die Notwendigkeit des ehrenamtlichen Beigeordneten mit der Entlastung der Führungskräfte, wenn Landrätin und erster Beigeordneter bei Veranstaltungen und Tagungen vertreten werden sollen.
SPD-Fraktionsführer Matthias Strejc befürwortete den neuen ehrenamtlichen Beigeordneten. Viele andere Landkreise und auch Städte, wie Bad Frankenhausen oder Sondershausen haben einen ehrenamtlichen Beigeordneten und die gestiegenen Aufgaben des hauptamtliche Beigeordneten des Kyffhäuserkreises rechtfertigt. Blümel sagte klar, wenn der ehrenamtliche Beigeordnete aus den Reihen der Linken kommen sollte, werden die Aufwandsentschädigungen (abzüglich realer Aufwendungen) für soziale Zwecke gespendet.
Der Fraktionsführer der CDU Jens Krautwurst sagte klar, dass so ein ehrenamtlichen Posten nur zusätzliches Geld kosten würde und stellte den Antrag die beiden Paragraphen zu streichen.Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.