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Do, 14:23 Uhr
10.07.2014

Weniger Bürokratie wagen

Vor dem Hintergrund der finanziellen und demografischen Herausforderungen in Thüringen ist es wichtig, etablierte Standards auf den Prüfstand zu stellen. Diesen Standpunkt vertreten Wirtschaft und Politik im Freistaat...


"Bisher gab es hierfür kein abgesichertes Verfahren. Wir wollen deshalb, dass in der kommenden Legislaturperiode ein Standardprüfungsgesetz erarbeitet wird. Dafür legen wir heute Eckpunkte vor“, erklärten der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, Dieter Bauhaus, und der Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius, im Rahmen eines Pressegespräches.

„Es geht darum, den Aufwuchs neuer Standards zu begrenzen und die Möglichkeit zu schaffen, von nicht zwingend notwendigen Standards probeweise abzusehen oder diese zu verändern. Wir wollen, dass von uns angeregte Prüfungen von der Landesregierung zwingend durchgeführt werden müssen“, fasst der IHK-Präsident die Zielstellung zusammen. „Dies ist ein wichtiger Ansatz für die notwendige Konsolidierung des Landeshaushaltes und den Bürokratieabbau für unsere Mitgliedsunternehmen“, begründet Bauhaus die langjährige Forderung der Kammern an die Landespolitik.

Minister Carius unterstreicht: „Die Landesregierung ist gut beraten, ein offenes Ohr für die Vorschläge der Wirtschaft zu haben. Ich habe darüber hinaus vorgeschlagen, dass auch Verbände und Kommunen Anträge auf Standardprüfung stellen können. Das ist gerade mit Blick auf die demografischen Herausforderungen ein wichtiger Beitrag, um den Verwaltungsauf-wand zu begrenzen.“ In Frage kämen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Landes, in denen Mindeststandards festgelegt seien, ohne dass es hierfür zwingende Vorgaben Dritter gäbe.

Inzwischen haben die Thüringer Industrie- und Handelskammern bereits eine umfangreiche Studie vorgelegt und konkrete Vorschläge unterbreitet, die auf der Grundlage eines solchen Gesetzes erprobt werden könnten. „Dazu gehören unter anderem die Thüringer Vorgehensweise bei Ausnahmebewilligungen für Sonn- und Feiertagsarbeit, das Thüringer Vergabegesetz oder das Thüringer Ladenöffnungsgesetz“, erläutert Bernhard Helbing, Vorsitzender des IHK-Netzwerkes Mittelstand. Im Ergebnis sollen dauerhafte Entbürokratisierungsschritte erreicht werden.
Autor: red

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