Fr, 13:25 Uhr
11.07.2014
Neues aus Berlin (43)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema: Mindestlohn" : Grünes Licht – Bundesrat billigt Mindestlohn
Anlässlich der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Tarifautonomiestärkungsgesetzes erklärt der Sprecher der Landesgruppe Thüringen in der SPD-Bundestagsfraktion Steffen-Claudio Lemme:
Die letzte Hürde im Kampf um eine flächendeckende gesetzliche Lohnuntergrenze ist genommen. Mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von der ab 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohnregelung. Damit bekommt am heutigen Tag Arbeit einen Teil ihrer Würde zurück.
Dass Sachsen als einziges Bundesland der Einführung keine Zustimmung erteilte, ist beschämend, weil gerade im Osten das Lohnniveau niedrig ist. Das ist Realitätsverweigerung was Tillich und Co. betreiben! Allen Zweiflern und Nörglern sei gesagt: Die Mindestlohnregelung ist nicht perfekt, aber sie ist ein Einstieg. Ohne die SPD in der Regierung gäbe es keinen Mindestlohn!
Hintergrund: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird zum 1. Januar 2015 flächendeckend eingeführt. Bis 31. Dezember 2016 ist in einer Übergangsphase eine Abweichung möglich. Sonderregelungen sind unter anderem für Zeitungsboten, Langzeitarbeitslose und Erntehelfer vorgesehen. Spätestens zum 1. Januar 2017 erhalten alle Arbeitnehmer in Deutschland über 18 Jahre in allen Branchen uneingeschränkt den gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro.
Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Überprüfung des Mindestlohns und der Auswirkungen vorgesehen.
Wahlkeisbüro Steffen-Claudio Lemme
Autor: khhAnlässlich der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Tarifautonomiestärkungsgesetzes erklärt der Sprecher der Landesgruppe Thüringen in der SPD-Bundestagsfraktion Steffen-Claudio Lemme:
Die letzte Hürde im Kampf um eine flächendeckende gesetzliche Lohnuntergrenze ist genommen. Mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von der ab 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohnregelung. Damit bekommt am heutigen Tag Arbeit einen Teil ihrer Würde zurück.
Dass Sachsen als einziges Bundesland der Einführung keine Zustimmung erteilte, ist beschämend, weil gerade im Osten das Lohnniveau niedrig ist. Das ist Realitätsverweigerung was Tillich und Co. betreiben! Allen Zweiflern und Nörglern sei gesagt: Die Mindestlohnregelung ist nicht perfekt, aber sie ist ein Einstieg. Ohne die SPD in der Regierung gäbe es keinen Mindestlohn!
Hintergrund: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird zum 1. Januar 2015 flächendeckend eingeführt. Bis 31. Dezember 2016 ist in einer Übergangsphase eine Abweichung möglich. Sonderregelungen sind unter anderem für Zeitungsboten, Langzeitarbeitslose und Erntehelfer vorgesehen. Spätestens zum 1. Januar 2017 erhalten alle Arbeitnehmer in Deutschland über 18 Jahre in allen Branchen uneingeschränkt den gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro.
Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Überprüfung des Mindestlohns und der Auswirkungen vorgesehen.
Wahlkeisbüro Steffen-Claudio Lemme
