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Di, 09:18 Uhr
05.08.2014

Fonds Heimerziehung in der DDR

Neue Kontaktdaten und Informationen zum Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 – 1990“ vermeldet das Landsratsamt Kyffhäuserkreis...

Für Menschen, welche als Kinder und Jugendliche in den Heimen der ehemaligen DDR großes Leid erfahren haben und noch heute an entsprechenden Folgeschäden leiden, wurde im Juli 2012 durch Bund und ostdeutsche Länder der Fonds „Heimerziehung in der DDR von 1949 bis 1990“ errichtet.

Der Fonds dient zur Aufarbeitung der eigenen Heimerfahrung durch individuell gestaltete Hilfsmöglichkeiten für Betroffene. Ehemalige DDR-Heimkinder haben erstmals das Gefühl einer gesellschaftlichen Beachtung ihres Leids.

In jedem Einzelfall ist der Sachzusammenhang zwischen Heimaufenthalt, dem heute noch vorhandenen Folgeschaden und der angestrebten Hilfe zu überprüfen. Betroffene können Rentenersatzleistungen und materielle Hilfen / Sachleistungen (in den Bereichen der Biographie, Gesundheit, Bildung und Arbeit, Wohnsituation, Mobilität und soziale Integration sowie Teilhabe am öffentlichen Leben) geltend machen.

Alle Betroffenen haben bis zum 30.09.2014 die Möglichkeit, Leistungen aus dem Fonds geltend zu machen. Ein Antrag muss schriftlich bei der Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle erfolgen.

Diejenigen, welche schon bei der Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle registriert sind, brauchen sich nicht noch einmal schriftlich anzumelden.

Das Antragsformular ist bei Frau Helbing im Jugend- und Sozialamt zu erhalten.

Die Kontaktdaten der Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle lauten:


Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder

Postfach 90 03 54
99106 Erfurt
Telefon: 03631 – 213004 0
Fax: 03631 – 213004 79
E-Mail: anlaufstelle@tmsfg.thueringen.de
Autor: khh

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