Fr, 08:19 Uhr
22.08.2014
Schadstoffe werden eingesammelt
Ab Montag bis zum 5. September wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt. Und das müssen Sie beachten...
Angenommen werden beispielsweise Lösemittel, Kleber, Verdünner, Haushaltsreiniger, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Spraydosen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Leuchtstoffröhren.
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.), Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte, unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung bzw. in Einzelbehältnissen übergeben werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 Kilogramm, das Gesamtvolumen 30 Liter nicht übersteigen.
Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz abgestellt werden!
Autor: redAngenommen werden beispielsweise Lösemittel, Kleber, Verdünner, Haushaltsreiniger, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Spraydosen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Leuchtstoffröhren.
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.), Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte, unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung bzw. in Einzelbehältnissen übergeben werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 Kilogramm, das Gesamtvolumen 30 Liter nicht übersteigen.
Schadstoffe dürfen niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz abgestellt werden!