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Mi, 11:56 Uhr
03.09.2014

Zwei Stimmen zur Landtagswahl

Bei der Landtagswahl am 14. September 2014 hat jede Wählerin/jeder Wähler zwei Stimmen. Weitere Einzelheiten von Landeswahlleiter Günter Krombholz...


Mit diesem Zweistimmen-Wahlsystem ist es dem Wähler möglich, seine beiden Stimmen völlig unabhängig voneinander zu vergeben (Stimmensplitting). Der Wähler hat natürlich auch die Möglichkeit Erst- und Zweitstimme an den Wahlkreisbewerber und die Landesliste ein und derselben Partei zu vergeben.

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Votiert er nur mit einer Stimme (ein Kreuzchen bei der Erst- oder bei der Zweitstimme), dann wird nur die nichtabgegebene Stimme als ungültig gezählt.

Durch die Wahlkreisstimme (Erststimme - linke Seite auf dem Stimmzettel) wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Thüringer Landtag gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Hierzu ist Thüringen in 44 Wahlkreise eingeteilt.

Die Landesstimme (Zweitstimme) wird auf der rechten Stimmzettelhälfte (grüne Schrift) abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Die Landes-stimme ist die maßgebende Stimme für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Thüringer Landtag erringt. Bei der Vergabe der Landesstimme hat der Wähler in Thüringen die Auswahl unter 12 Parteien.
Autor: red

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