Sa, 19:25 Uhr
06.09.2014
Die Zeit drängt! CETA und TTIP stoppen!
Prof. em. Dr. Axel Flessner, langjähriges Mitglied beim Verein Mehr Demokratie e, V. regt in einem Artikel an, schnellstens Verfassungsbeschwerden wegen der Unvereinbarkeit von CETA und TTIP mit dem Deutschen Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dazu erreichte kn folgende Meldung vom Kreisvorstand der Linkspartei Kyffhäuserkreis...
Verfassungsbeschwerden sind kostenlos, der Artikel von Prof. Flessner nachlesbar auf:
http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/TTIP_und_das_deutsche_Grundgesetz__by_Axel_Flessner_.pdf
"Mit der Verfassungsbeschwerde können auch vorbeugend Verbote von Gesetzgebungsakten beim Bundesverfassungsgericht erwirkt werden. So könnte der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, dem Abkommen im Rat der Europäischen Union zuzustimmen…"(Prof. Flessner) Er beweist in seinem Artikel, dass Investor-Staat-Schiedsgerichte, wie sie im CETA und TTIP geplant sind, verstoßen eindeutig gegen das deutsche Grundgesetz.
Am 25.September 2014 soll der Startschuss für die Ratifizierung von CETA schon gegeben werden. Wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung im EU-Rat zu den beiden Abkommen, zu CETA und mit der Zeit auch zu TTIP, haben schon mehrere Personen eine sehr fundierte Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. CETA und TTIP können gestoppt werden, wenn möglichst viele sich beteiligen und schnellstens selbst eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht einreichen bzw. der von Frau Marianne Grimmenstein aus Lüdenscheid bereits eingereichten Beschwerde beitreten. Beide Möglichkeiten sind als Mustervorlage unter:
als Download abrufbar. Also einfach runterladen, ausdrucken, mit eigenen persönlichen Angaben ausfüllen, unterschreiben und auf schnellstem Wege absenden an:
Bundesverfassungsgericht)
Postfach 1771
76 006 Karlsruhe
Autor: khhVerfassungsbeschwerden sind kostenlos, der Artikel von Prof. Flessner nachlesbar auf:
http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/TTIP_und_das_deutsche_Grundgesetz__by_Axel_Flessner_.pdf
"Mit der Verfassungsbeschwerde können auch vorbeugend Verbote von Gesetzgebungsakten beim Bundesverfassungsgericht erwirkt werden. So könnte der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, dem Abkommen im Rat der Europäischen Union zuzustimmen…"(Prof. Flessner) Er beweist in seinem Artikel, dass Investor-Staat-Schiedsgerichte, wie sie im CETA und TTIP geplant sind, verstoßen eindeutig gegen das deutsche Grundgesetz.
Am 25.September 2014 soll der Startschuss für die Ratifizierung von CETA schon gegeben werden. Wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung im EU-Rat zu den beiden Abkommen, zu CETA und mit der Zeit auch zu TTIP, haben schon mehrere Personen eine sehr fundierte Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. CETA und TTIP können gestoppt werden, wenn möglichst viele sich beteiligen und schnellstens selbst eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht einreichen bzw. der von Frau Marianne Grimmenstein aus Lüdenscheid bereits eingereichten Beschwerde beitreten. Beide Möglichkeiten sind als Mustervorlage unter:
als Download abrufbar. Also einfach runterladen, ausdrucken, mit eigenen persönlichen Angaben ausfüllen, unterschreiben und auf schnellstem Wege absenden an:
Bundesverfassungsgericht)
Postfach 1771
76 006 Karlsruhe
Downloads:
- Beitrittserklärung (8 kByte)
- Verfassungsbeschwerde (149 kByte)
