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Mi, 17:49 Uhr
17.09.2014

Zum Thema Aufwandsentschädigungssatzung

Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen war heute Thema im Kreisausschuss

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag des Kyffhäuserkreises, die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie den ehrenamtlichen Kräften des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes des Kyffhäuserkreises, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (-Aufwandsentschädigungssatzung-) zu beschließen.

Die Weiterleitung in den Kreistag wurde ohne große Diskussion empfohlen.

Sowohl Matthias Strejc (SPD) als auch Jörg Steinmetz sprachen sich klar für die neue Regelung aus.

Landrätin Antje Hochwind (SPD): Nach 20 Jahren Gültigkeit war es notwendig, die Höhe der Aufwandsentschädigung zu verbessern, um dem Ehrenamt Rechnung zu tragen.

Hier ein Auszug aus dem Entwurf:

Höhe der Aufwandsentschädigung

(1) Kreisbrandmeister erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 €

(2) Kreisausbilder erhalten je Ausbildungsstunde (45 min) eine Entschädigung in Höhe des in § 11 Abs. 1 ThürFwEntschVO bestimmten Betrages. Es werden maximal die Stundenansätze der Lehrgänge entsprechend der Musterausbildungspläne der Feuerwehrdienstvorschrift 2 als Lehrgangszeit anerkannt.

(3) Die Kreisjugendfeuerwehrwarte der Altkreise Sondershausen und Artern erhalten eine monatliche Aufwandserntschädigung in Höhe des Mindestbetrages gemäß § 11 Abs. 2 ThürFwEntschVO (Grundbetrag) und einen Zuschlag für jede im Altkreis aufgestellte
Jugendfeuerwehr in Höhe des in § 11 Abs. 2 ThürFwEntschVO bestimmten Betrages.

(4) Die Feuerwehr-Fachberater erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 €.

(4) Zugführer der Katastrophenschutzzüge und des Gefahrgutzuges erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 €.

(5) Gruppen- und Staffelführer der Katastrophenschutzzüge eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 €.

(6) Der Leitende Notarzt erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 170 €. Stellvertretende Leitende Notärzte erhalten 105 € monatlich, wenn im Krankenhaus der Leitende Notarzt-Dienst von mehr als zwei Notärzten praktiziert wird.
Sie erhalten 160 € monatlich, wenn der Leitende Notarzt-Dienst im Krankenhaus von weniger oder gleich zwei Notärzten praktiziert werden.

(7) Die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 €.
Autor: khh

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