Fr, 11:24 Uhr
26.09.2014
Tipps für Sondershausen
Hier eine Information zum Wochenmarkt am nächsten Freitag und ein wichtiger Tipp für Mini-Jobber die für "Kaufland" die Werbeprospekte ausgetragen haben...
Am Freitag, dem 3. Oktober 2014 findet in Sondershausen kein Wochenmarkt statt. Am Donnerstag, dem 2. Oktober 2014 werden in der Fußgängerzone ab 8.00 Uhr 0bst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren, Eier und Nudeln angeboten. Ab Dienstag, dem 7. Oktober 2014 wird der Wochenmarkt wieder wie gewohnt auf dem Marktplatz und in der Fußgängerzone abgehalten. Bei Fragen ist die Marktmeisterin unter 0151/11723326 erreichbar.
Wie bekannt wurde, hat sich der zur Kauflandgruppe gehörende TIP-Verlag entschlossen, rund 55.000 Minijobber zu entlassen. Verdi spricht von der wohl größten Massenentlassung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Was viele nicht wissen: für Minijobber gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Innerhalb von 3 Wochen kann einer Kündigung hiernach mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht begegnet werden. Zwar ist das Ziel einer solchen Klage die Wiedereinstellung. In den meisten Fällen kann sich jedoch vor dem Arbeitsgericht auf eine Abfindung in Geld verglichen werden.
Wer von der Kauflandkündigungswelle betroffen ist sollte sich dringend anwaltlich beraten lassen.
Karl Ronald Neumann
Rechtsanwalt
Autor: khhKein Wochenmarkt am 3. Oktober
Am Freitag, dem 3. Oktober 2014 findet in Sondershausen kein Wochenmarkt statt. Am Donnerstag, dem 2. Oktober 2014 werden in der Fußgängerzone ab 8.00 Uhr 0bst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren, Eier und Nudeln angeboten. Ab Dienstag, dem 7. Oktober 2014 wird der Wochenmarkt wieder wie gewohnt auf dem Marktplatz und in der Fußgängerzone abgehalten. Bei Fragen ist die Marktmeisterin unter 0151/11723326 erreichbar.
Kaufland entlässt 55.000 Mitarbeiter! Kündigungsschutz!!!
Wie bekannt wurde, hat sich der zur Kauflandgruppe gehörende TIP-Verlag entschlossen, rund 55.000 Minijobber zu entlassen. Verdi spricht von der wohl größten Massenentlassung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Was viele nicht wissen: für Minijobber gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Innerhalb von 3 Wochen kann einer Kündigung hiernach mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht begegnet werden. Zwar ist das Ziel einer solchen Klage die Wiedereinstellung. In den meisten Fällen kann sich jedoch vor dem Arbeitsgericht auf eine Abfindung in Geld verglichen werden.
Wer von der Kauflandkündigungswelle betroffen ist sollte sich dringend anwaltlich beraten lassen.
Karl Ronald Neumann
Rechtsanwalt
