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Mi, 23:36 Uhr
01.10.2014

Dauerspende durch Kreistagsmitglied

Im Kreistag ging es heute um die Höhe des zu zahlenden Fraktionsgeld ab 01.06.2014 bis Ende der Wahlperiode 2019. Aus der Diskussion heraus kam es zu einer Dauerspende. Hier kn mit den Einzelheiten...


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die jährliche Ausreichung von Fraktionsgeldern an seine Fraktionen. Mitglieder des Kreistages, die keiner Fraktion angehören, erhalten den jährlichen Zusatzbetrag.
Die Ausreichung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltes. Eine Abrechnung hat bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen.

Der Beschlussvorschlag wurde bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen bestätigt.

Hintergrund:
Die auszureichenden Fraktionsgelder sollen, wie in der 5. Wahlperiode, bis zum Ende dieser Wahlperiode bereits jetzt fest­gesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst im laufenden Haushaltsjahr nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 31.03. und 30.09. eines Jahres.

Die Fraktionsgelder setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag in Höhe von:

bis 4 Fraktionsmitglieder = 100,00 EUR
bis 8 Fraktionsmitglieder = 200,00 EUR
bis 12 Fraktionsmitglieder = 300,00 EUR
bis 16 Fraktionsmitglieder = 400,00 EUR

sowie einem Zusatzbetrag je Fraktionsmitglied in Höhe von 50,00 EUR. Es wird die Zahl der Fraktionsmitglieder am 01.01. eines jeden Kalenderjahres zugrunde gelegt.

Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten den Zusatzbetrag in Höhe von 50,00 EUR.
Die Verwendung der Mittel soll dem Sparsamkeitsprinzip folgen und ausschließlich der Finanzierung der Fraktions- bzw. Gruppenarbeit dienen.
Nicht verbrauchte Mittel sind in das Folgejahr übertragbar.
Die Abrechnung erfolgt über das Büro des Kreistages. Die Kontrolle der Verwendung obliegt dem Kreisausschuss.
Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, haben ebenfalls abzurechnen. Am Ende der Wahlperiode ist gleichermaßen zu verfahren.
Die Abrechnung des Vorjahres, ist Voraussetzung für die Auszahlung des Fraktionsgeldes des Folgejahres.


Eine ganz andere Auffassung vom Sparsamkeitsprinzip hatte Rainer Scheerschmidt (VIBT). Er hatte den Antrag gestellt im Zuge der Sparsamkeit, dass alle Kreistagsmitglieder auf das Fraktionsgeld verzichten und so über 15.000 Euro zu sparen. Für den Fall das sein Antrag nicht durch käme, würde er von sich aus sein Fraktionsgeld einem gemeinnützigen Verein Spenden.

Die Kreistagsmitglieder lehnen Scheerschmidts Antrag mit überwiegender Mehrheit ab und bestätigten das Fraktionsgeld in oben genannter Höhe. Landrätin Antje Hochwind (SPD) bat Scheerschmidt dem Kreistagsbüro rechtzeitig mitzuteilen, an welche Organisation/en (ev. Je nach Jahr) die Spenden überwiesen werden sollen.
Autor: khh

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