Mo, 12:08 Uhr
06.10.2014
Richter musste Blutentnahme anordnen
Nicht ganz einfach war die Kontrolle eines Autofahrers, der nach Zeugenaussagen trunkig unterwegs war. In Ebeleben liefen Kontrollen da "friedlicher" ab...
Am 05.10.2014 wurde durch Zeugen beobachtet, wie ein PKW Fahrer gegen 11:00 Uhr versuchte auf einem Parkplatz in der Hauptstraße in Heldrungen einzuparken. Dazu benötigte er mehrere Versuche. Beim Aussteigen musste er sich am Fahrzeug festhalten und wurde anschließend durch andere Personen in ein Haus begleitet.
Eine anschließende Überprüfung vor Ort ergab, dass der Fahrer unter Alkoholeinwirkung stand, die Fahrt bestritt er und eine Atemalkoholuntersuchung lehnte er ab.
Da ihn aber Zeugen eindeutig erkannten, wurde durch einen Richter die Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerschein angeordnet.
Am 05.10.2014 in der Zeit von 01:15 Uhr bis 03:00 Uhr führten die Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser in Ebeleben , Keulaer Straße eine Beleuchtungskontrolle durch.
Es wurden 40 Fahrzeuge kontrolliert.
Drei Fahrzeugführern wurde wegen mangelhafter Beleuchtung eine mündliche Verwarnung ausgesprochen.
Zwei Fahrzeugführer erhielten eine Kontrollaufforderung.
Erfreulich war , das kein kontrollierter Fahrzeugführer mit Alkohol im Blutunterwegs war.
Autor: khhAm 05.10.2014 wurde durch Zeugen beobachtet, wie ein PKW Fahrer gegen 11:00 Uhr versuchte auf einem Parkplatz in der Hauptstraße in Heldrungen einzuparken. Dazu benötigte er mehrere Versuche. Beim Aussteigen musste er sich am Fahrzeug festhalten und wurde anschließend durch andere Personen in ein Haus begleitet.
Eine anschließende Überprüfung vor Ort ergab, dass der Fahrer unter Alkoholeinwirkung stand, die Fahrt bestritt er und eine Atemalkoholuntersuchung lehnte er ab.
Da ihn aber Zeugen eindeutig erkannten, wurde durch einen Richter die Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerschein angeordnet.
Am 05.10.2014 in der Zeit von 01:15 Uhr bis 03:00 Uhr führten die Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser in Ebeleben , Keulaer Straße eine Beleuchtungskontrolle durch.
Es wurden 40 Fahrzeuge kontrolliert.
Drei Fahrzeugführern wurde wegen mangelhafter Beleuchtung eine mündliche Verwarnung ausgesprochen.
Zwei Fahrzeugführer erhielten eine Kontrollaufforderung.
Erfreulich war , das kein kontrollierter Fahrzeugführer mit Alkohol im Blutunterwegs war.