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Mi, 10:33 Uhr
08.10.2014

Anzahl der Insolvenzverfahren stabil

Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis Juli 2014 über 1.876 Insolvenzverfahren. Damit gab es nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik acht Insolvenzverfahren mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum...

Davon entfielen 14,3 Prozent auf Unternehmen und 85,7 Prozent auf übrige Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher und Nachlässe).

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1.721 Verfahren bzw. 91,7 Prozent aller Insolvenzanträge wurden eröffnet. 146 Verfahren bzw. 7,8 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und neun Verfahren endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 263 Millionen Euro. Pro Verfahren standen Forderungen von durchschnittlich 140.000 Euro aus.

In den ersten sieben Monaten 2014 gab es mit 269 Verfahren fünf Unternehmensinsolvenzen mehr als 2013. Diese Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt der Antrags noch 1.101 Arbeitnehmer. Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 51 Verfahren im Baugewerbe, gefolgt vom Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 47 Verfahren und dem verarbeitenden Gewerbe mit 43 Verfahren. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum hat sich die Zahl der Insolvenzen im Baugewerbe kaum verändert. Im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen reduzierte sich die Zahl der Insolvenzenzverfahren um zehn, im verarbeitenden Gewerbe musste ein Zuwachs um 13 Verfahren verzeichnet werden.

Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (141) sowie Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe (96) Insolvenz anmelden.

Bei den übrigen Schuldnern bewegte sich die Zahl der Insolvenzverfahren mit 1 607 auf Vorjahresniveau. Hauptsächlich wurde das Insolvenzrecht von privaten Verbrauchern in Anspruch genommen (1.182 beantrage Insolvenzverfahren). Weitere 391 Verfahren betrafen ehemals selbständig Tätige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten.
Autor: red

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