Fr, 11:24 Uhr
17.10.2014
Die Latte der Verstöße ist lang
Hatte die Polizei gestern ganz schön zu schreiben um die Latte der Verstöße bei einer einzigen Fahrzeugkontrolle aufzunehmen. Hier die Einzelheiten...
Am 16.10.2014 / 21:20 Uhr wurde in Großenehrich in der Kapellstraße, Promenade der Fahrer eines PKW Opel Astra mit KYF….Kennzeichen einer Kontrolle unterzogen.
Nach seinen Fahrzeugschein und Führerschein befragt, gab der 31 jährige Fahrer an, die Dokumente zu Hause vergessen zu haben. Bei der weiteren Kontrolle des PKW konnte festgestellt werden, dass der TÜV mit Stand 12/13 schon länger abgelaufen war , des weiteren waren an den Kennzeichentafeln Totalfälschungen der Zulassungsplakette angebracht. Im polizeilichen Informationssystem lag weiterhin gegen den Fahrzeugführer eine aktuelles Fahrverbot vor.
Daraufhin wurden die beiden Kennzeichentafeln sichergestellt, die Weiterfahrt dem Fahrzeugführer untersagt und gegen den Fahrzeugführer Anzeige zum Verstoß gegen die Abgabeordnung- Steuerhinterziehung, Fahrer ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrzeug Zulassungsordnung erstattet.
Autor: khhAm 16.10.2014 / 21:20 Uhr wurde in Großenehrich in der Kapellstraße, Promenade der Fahrer eines PKW Opel Astra mit KYF….Kennzeichen einer Kontrolle unterzogen.
Nach seinen Fahrzeugschein und Führerschein befragt, gab der 31 jährige Fahrer an, die Dokumente zu Hause vergessen zu haben. Bei der weiteren Kontrolle des PKW konnte festgestellt werden, dass der TÜV mit Stand 12/13 schon länger abgelaufen war , des weiteren waren an den Kennzeichentafeln Totalfälschungen der Zulassungsplakette angebracht. Im polizeilichen Informationssystem lag weiterhin gegen den Fahrzeugführer eine aktuelles Fahrverbot vor.
Daraufhin wurden die beiden Kennzeichentafeln sichergestellt, die Weiterfahrt dem Fahrzeugführer untersagt und gegen den Fahrzeugführer Anzeige zum Verstoß gegen die Abgabeordnung- Steuerhinterziehung, Fahrer ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrzeug Zulassungsordnung erstattet.