Mi, 17:45 Uhr
22.10.2014
Mehr Flüchtlinge in den Landkreis
Eigentlich sollte der Kreisausschuss über eine überplanmäßige Ausgaben im Einzelplan 4, Vermögenshaushalt, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge entscheiden, aber es kam dann doch nicht dazu...
Der Kreisausschuss sollte über eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 375.000,00 € in der HHStelle 02.43619.9350 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) entscheiden. Landrätin Antje Hochwind (SPD) zog diesen Beschlussentwurf jedoch zurück.
Der Kreisausschuss hätte nicht darüber entscheiden dürfen, weil er nur bis zu einer Höhe von 250.000 Euro entscheiden darf. Eine Empfehlung des Kreisausschusses und dann Entscheidung über den Kreistag hätte zu lange gedauert.
Hochwind informierte den Kreisausschuss, dass sie die Finanzierung über eine Eilentscheidung regelt, zu mal die Finanzierung ja durch den Freistaat Thüringen erfolgt. Sie vorbereitete Begründung.
Hintergrund ist, dass in den nächsten zwei Wochen 71 Flüchtlinge im Kreis aufgenommen werden müssen und bis Mitte Dezember weitere 70 Flüchtlinge kommen werden. Im Vorfeld hatte Hochwind bereits alle Bürgermeister angeschrieben, mit der Bitte möglich Unterkünfte anzubieten.
Die Kreisverwaltung möchte an der bewährten Form der dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge festhalten. Trotzdem wird geprüft, ob nicht doch eine Gemeinschaftsunterkunft für 50 Flüchtlinge geschaffen wird.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind
Seit dem 01.09.2014 gilt die geänderte, im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 589) veröffentlichte, Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüKEVO).
Durch die Neuaufnahme des § 3 ThürFlüKEVO (Investitionspauschale) stehen den Kommunen zur Schaffung von neuen Unterkunftsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften eine Pauschale von 7.500 € pro neugeschaffenen Platz zu, rückwirkend zum 01.01.2014.
Die Anerkennung der Notwendigkeit müssen die Kommunen beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragen.
Die stetig steigenden Zuweisungen an Asylbewerbern im Kyffhäuserkreis macht es zwingend notwendig neue Plätze für die Unterbringung zu schaffen.
Mit Schreiben vom Landesverwaltungsamt wurde uns mitgeteilt, dass der Kyffhäuserkreis dieses Jahr noch 141 ausländische Flüchtlinge aufnehmen muss.
Diese können teilweise durch vorhandene Ressourcen abgedeckt werden, ein großer Teil an Plätzen muss aber neu geschaffen werden.
Hierzu soll die Pauschale genutzt werden um die Kostensteigerungen abzufangen.
Die Deckung der Mehrausgaben für die Neuschaffung erfolgt über eine Mehreinnahme durch den Freistaat Thüringen in Höhe von 375.000,00 € in der HHStelle 02.43619.3610
(Investitionszuweisungen Land).
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhDer Kreisausschuss sollte über eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 375.000,00 € in der HHStelle 02.43619.9350 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) entscheiden. Landrätin Antje Hochwind (SPD) zog diesen Beschlussentwurf jedoch zurück.
Der Kreisausschuss hätte nicht darüber entscheiden dürfen, weil er nur bis zu einer Höhe von 250.000 Euro entscheiden darf. Eine Empfehlung des Kreisausschusses und dann Entscheidung über den Kreistag hätte zu lange gedauert.
Hochwind informierte den Kreisausschuss, dass sie die Finanzierung über eine Eilentscheidung regelt, zu mal die Finanzierung ja durch den Freistaat Thüringen erfolgt. Sie vorbereitete Begründung.
Hintergrund ist, dass in den nächsten zwei Wochen 71 Flüchtlinge im Kreis aufgenommen werden müssen und bis Mitte Dezember weitere 70 Flüchtlinge kommen werden. Im Vorfeld hatte Hochwind bereits alle Bürgermeister angeschrieben, mit der Bitte möglich Unterkünfte anzubieten.
Die Kreisverwaltung möchte an der bewährten Form der dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge festhalten. Trotzdem wird geprüft, ob nicht doch eine Gemeinschaftsunterkunft für 50 Flüchtlinge geschaffen wird.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind
Seit dem 01.09.2014 gilt die geänderte, im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 589) veröffentlichte, Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüKEVO).
Durch die Neuaufnahme des § 3 ThürFlüKEVO (Investitionspauschale) stehen den Kommunen zur Schaffung von neuen Unterkunftsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften eine Pauschale von 7.500 € pro neugeschaffenen Platz zu, rückwirkend zum 01.01.2014.
Die Anerkennung der Notwendigkeit müssen die Kommunen beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragen.
Die stetig steigenden Zuweisungen an Asylbewerbern im Kyffhäuserkreis macht es zwingend notwendig neue Plätze für die Unterbringung zu schaffen.
Mit Schreiben vom Landesverwaltungsamt wurde uns mitgeteilt, dass der Kyffhäuserkreis dieses Jahr noch 141 ausländische Flüchtlinge aufnehmen muss.
Diese können teilweise durch vorhandene Ressourcen abgedeckt werden, ein großer Teil an Plätzen muss aber neu geschaffen werden.
Hierzu soll die Pauschale genutzt werden um die Kostensteigerungen abzufangen.
Die Deckung der Mehrausgaben für die Neuschaffung erfolgt über eine Mehreinnahme durch den Freistaat Thüringen in Höhe von 375.000,00 € in der HHStelle 02.43619.3610
(Investitionszuweisungen Land).
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.