Do, 09:24 Uhr
30.10.2014
Forum: Wahlpraxis
Die Landes-SPD ist nun für ihre rot-rot-grüne Koalitionsempfehlung heftig in die veröffentlichte Kritik geraten. Das muss sie aber sicher nicht überbewerten, schreibt eine Leser der Nordthüringer Online-Zeitungen im Forum...
Denn bei einer Koalitionsempfehlung für die CDU wäre sie gewiss ebenso heftig kritisiert worden, nur eben von einer anderen Seite. Daran bemisst sich dann aber auch, ob und wie ernst diese kritischen Stimmen zu nehmen sind. Eine Partei, die nur drittstärkste geworden ist, aber Zünglein an der Waage sein will, muss damit eben leben – oder vollends untergehen.
Was mich an dieser Sache mehr stört, ist nicht diese oder eine gegenteilige Koalitionsaussage, sondern der Umstand, dass die Mitglieder einer Partei nun darüber befinden sollen, was der Wähler mit seiner Stimme bei der (Landtags-)Wahl eigentlich gewollt hat. Ich habe jedoch keinem Mitglied irgendeiner Partei eine Vollmacht gegeben, jetzt in einer Art Wahl nach der Wahl meine bei der Wahl abgegebene Stimme in dieser oder jener Richtung nachträglich zu interpretieren!
Was nun geschieht, steht in keinem Wahlgesetz und ist auch bei früheren Wahlen so nicht praktiziert worden. Offenbar aber haben die Parteien eine Lücke im Wahlgesetz entdeckt und füllen sie nun in zunehmendem Umfang so aus: Bewusst keinerlei oder nur eine nebulöse Koalitionsaussage vor der Wahl zur Orientierung – oder Desorientierung - für den allgemeinen Wähler, aber dann eine konkrete Nachwahl nur für Parteimitglieder, in der dann diese – oder auch eine gegenteilige – Koalition bestimmt wird.
Natürlich mit dem Hinweis, dass die Wähler – und nicht etwa die Parteimitglieder – dieses Endergebnis schließlich so gewollt haben. Das ist im Wahlgesetz so nicht vorgesehen. Zwar gibt es die Möglichkeit, ein Wahlergebnis nachträglich zu beeinflussen, in stark eingeschränkter Form bei jedem Verhältniswahlrecht. Wird jedoch zwischen Wahlergebnis und Regierungsbildung ein weiterer Wahlbaustein eingefügt, der dann nur noch Parteimitgliedern offen steht, wird die Möglichkeit der Interpretation eines Wahlergebnisses enorm erweitert: Eine vorher nicht definierte Koalitionsabsicht einer Parteiführung kann dann bestätigt, verworfen oder in ihr Gegenteil verkehrt werden!
Die freie Wahl wird dann noch freier – freilich nur für Parteimitglieder. Wird das nun wohl die Wahlfreude und die Wahlbeteiligung oder eher die Wahlmüdigkeit weiter befördern? Wäre es dann nicht besser – und billiger – lieber gleich nur noch Parteimitglieder wählen zu lassen? Denn die haben ja dann wohl die Fähigkeit, den Wählerwillen in einer Art Zweitwahl zu konkretisieren und richtig zu interpretieren!
Da hilft es dann sicher auch nicht mehr, den (ostdeutschen) Wähler ständig daran zu erinnern, dass er doch (zu DDR-Zeiten) so gern freie Wahlen gehabt hätte und sie 1989 auch energisch gefordert hat. Es könnte doch sein, dass er sich unter diesen freien Wahlen etwas anderes vorgestellt hat als das, was ihm die heutigen Parteien auf diesem Feld so alles bieten – oder abverlangen! Also vielleicht eine etwas altmodischere Wahl ohne nachträgliches Parteimitglieder-Votum? Denn wenn diese Zweitwahl durch Parteimitglieder die Regel wird, kippt unsere Wahlpraxis unmerklich und ohne Änderung des Wahlgesetz-Textes in die Richtung und in die Nähe der amerikanischen Wahlpraxis, in der Wahlmännern (und –frauen) eine stärkere Bedeutung zukommt Ob das dem deutschen System wohl besser bekommen wird?…..
Eduard Seifert, Großlohra
Autor: redDenn bei einer Koalitionsempfehlung für die CDU wäre sie gewiss ebenso heftig kritisiert worden, nur eben von einer anderen Seite. Daran bemisst sich dann aber auch, ob und wie ernst diese kritischen Stimmen zu nehmen sind. Eine Partei, die nur drittstärkste geworden ist, aber Zünglein an der Waage sein will, muss damit eben leben – oder vollends untergehen.
Was mich an dieser Sache mehr stört, ist nicht diese oder eine gegenteilige Koalitionsaussage, sondern der Umstand, dass die Mitglieder einer Partei nun darüber befinden sollen, was der Wähler mit seiner Stimme bei der (Landtags-)Wahl eigentlich gewollt hat. Ich habe jedoch keinem Mitglied irgendeiner Partei eine Vollmacht gegeben, jetzt in einer Art Wahl nach der Wahl meine bei der Wahl abgegebene Stimme in dieser oder jener Richtung nachträglich zu interpretieren!
Was nun geschieht, steht in keinem Wahlgesetz und ist auch bei früheren Wahlen so nicht praktiziert worden. Offenbar aber haben die Parteien eine Lücke im Wahlgesetz entdeckt und füllen sie nun in zunehmendem Umfang so aus: Bewusst keinerlei oder nur eine nebulöse Koalitionsaussage vor der Wahl zur Orientierung – oder Desorientierung - für den allgemeinen Wähler, aber dann eine konkrete Nachwahl nur für Parteimitglieder, in der dann diese – oder auch eine gegenteilige – Koalition bestimmt wird.
Natürlich mit dem Hinweis, dass die Wähler – und nicht etwa die Parteimitglieder – dieses Endergebnis schließlich so gewollt haben. Das ist im Wahlgesetz so nicht vorgesehen. Zwar gibt es die Möglichkeit, ein Wahlergebnis nachträglich zu beeinflussen, in stark eingeschränkter Form bei jedem Verhältniswahlrecht. Wird jedoch zwischen Wahlergebnis und Regierungsbildung ein weiterer Wahlbaustein eingefügt, der dann nur noch Parteimitgliedern offen steht, wird die Möglichkeit der Interpretation eines Wahlergebnisses enorm erweitert: Eine vorher nicht definierte Koalitionsabsicht einer Parteiführung kann dann bestätigt, verworfen oder in ihr Gegenteil verkehrt werden!
Die freie Wahl wird dann noch freier – freilich nur für Parteimitglieder. Wird das nun wohl die Wahlfreude und die Wahlbeteiligung oder eher die Wahlmüdigkeit weiter befördern? Wäre es dann nicht besser – und billiger – lieber gleich nur noch Parteimitglieder wählen zu lassen? Denn die haben ja dann wohl die Fähigkeit, den Wählerwillen in einer Art Zweitwahl zu konkretisieren und richtig zu interpretieren!
Da hilft es dann sicher auch nicht mehr, den (ostdeutschen) Wähler ständig daran zu erinnern, dass er doch (zu DDR-Zeiten) so gern freie Wahlen gehabt hätte und sie 1989 auch energisch gefordert hat. Es könnte doch sein, dass er sich unter diesen freien Wahlen etwas anderes vorgestellt hat als das, was ihm die heutigen Parteien auf diesem Feld so alles bieten – oder abverlangen! Also vielleicht eine etwas altmodischere Wahl ohne nachträgliches Parteimitglieder-Votum? Denn wenn diese Zweitwahl durch Parteimitglieder die Regel wird, kippt unsere Wahlpraxis unmerklich und ohne Änderung des Wahlgesetz-Textes in die Richtung und in die Nähe der amerikanischen Wahlpraxis, in der Wahlmännern (und –frauen) eine stärkere Bedeutung zukommt Ob das dem deutschen System wohl besser bekommen wird?…..
Eduard Seifert, Großlohra
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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