Sa, 00:02 Uhr
22.11.2014
Einstellung der maschinellen Straßenreinigung 2014
Was da alles in Sondershausen zu beachten ist und was die Bürger tun müssen, gibt es hier...
Die maschinelle Straßenreinigung wird für das Jahr 2014 ab dem 1. Dezember bis zum Frühjahr 2015 gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen aufgrund der zu erwartenden winterlichen Bedingungen eingestellt. Über die Wiederaufnahme zum 1. März 2015 erfolgt eine gesonderte Information.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Zeitraum in dem die maschinelle Straßenreinigung aussetzt, die Anlieger gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten einzuhalten haben. Eventuelle Änderungen im Tourenplan 2015 wie z.B. die Neu- oder Wiederaufnahme einer Straße in die maschinelle Reinigung oder geänderte Zeiten zu eingeschränkten Halteverboten, werden den Anliegern rechtzeitig bekannt gegeben.
Autor: khhDie maschinelle Straßenreinigung wird für das Jahr 2014 ab dem 1. Dezember bis zum Frühjahr 2015 gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen aufgrund der zu erwartenden winterlichen Bedingungen eingestellt. Über die Wiederaufnahme zum 1. März 2015 erfolgt eine gesonderte Information.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Zeitraum in dem die maschinelle Straßenreinigung aussetzt, die Anlieger gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten einzuhalten haben. Eventuelle Änderungen im Tourenplan 2015 wie z.B. die Neu- oder Wiederaufnahme einer Straße in die maschinelle Reinigung oder geänderte Zeiten zu eingeschränkten Halteverboten, werden den Anliegern rechtzeitig bekannt gegeben.