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Fr, 15:21 Uhr
28.11.2014

Raser erwarten fast 2.800 Euro Bußgeld

In dieser Woche befuhr ein 45-jähriger Audi-Fahrer aus der Nähe von Halle/Saale die A 71 vom Dreieck Südharz kommend in Richtung Erfurt. Er missachtete dabei an drei Stellen die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit in extremster Weise...


Diese wurden von einem Videofahrzeug der Autobahnpolizei Leinefelde dokumentiert.

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Zunächst passierte der Fahrzeugführer eine Fahrbahneinengung in Höhe der Abfahrt Heldrungen, dort ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, mit 189 km/h.

Danach fuhr er weiter in Richtung „Schmücketunnel“, auch hier wird die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, er wurde mit 137 km/h gemessen. Vor dem derzeitigen Ende der Autobahn bei Etzleben wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten die Höchstgeschwindigkeit wieder reduziert. Hier ergab die Messung, dass der Fahrzeugführer den Bereich, in dem zunächst 80 km/h vorgeschrieben sind, mit 176 km/h befuhr. Bei diesen Werten ist die vorgeschriebene
Messtoleranz bereits zugunsten des Verkehrsteilnehmers abgezogen.

Die Polizei stoppte den Fahrzeugführer sodann und konfrontierten ihn mit den Messergebnissen. Er wurde belehrt, ihm wurde die Möglichkeit eingeräumt, das Video anzuschauen, äußern wollte er sich zunächst nicht. Nach Eingang der Anzeige in der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei wurde der Vorgang eingehend geprüft, derartige Verkehrsverstöße
sind auch für die dortigen Mitarbeiter eine Ausnahme.

Nach einer tiefgreifenden rechtlichen Würdigung wurde insbesondere aufgrund der baulichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten, sowie der Tatsache, dass alle Überschreitungen nach Passieren von sogenannten Geschwindigkeitstrichtern erfolgten, zunächst entschieden, dass die drei angezeigten Verkehrsverstöße in Tatmehrheit erfolgten.

Dies bedeutet, dass jeder Verstoß für sich geahndet wird. Darüber hinaus wird unterstellt, dass insbesondere die Überschreitungen um 96 km/h (entspricht 120 %) und 109 km/h (entspricht 136 %) vorsätzlich begangen wurden, aus diesem Grund wurden die Regelgeldbußen für diese Verstöße verdoppelt. Die Regelgeldbuße beträgt dabei immerhin schon 600 Euro. Dem Fahrzeugführer wurde nunmehr ein Bußgeldbescheid über 2.775,50 Euro (inklusive Gebühren und Auslagen) übersandt.

Außerdem wurde ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet. Sollte der Bescheid rechtskräftig werden, wächst das Punktekonto des Verkehrssünders um sechs Punkte. Nach der Reform des Verkehrszentralregisters sind hier nur acht Punkte zulässig, bevor der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
Autor: red

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Kommentare
Frankledig
28.11.2014, 18:31 Uhr
Raser
Der Raser sollte vielleicht einen Flugschein beantragen....
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