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So, 07:49 Uhr
30.11.2014

Bei Vereinsgründung beachten

Das Wort Verein hört man sehr oft in den Medien, wenn es darum geht, dass Menschen etwas gemeinsam bewirken wollen und ein gemeinsames Ziel haben. Ob es sich jetzt dabei um einen Sportverein handelt oder um eine Vereinsgründung für einen guten Zweck, hängt natürlich von den jeweiligen Vereinszielen ab...


Bei einem Verein sollte immer das gemeinsame Ziel das Hauptinteresse sein. Ein solcher Verein besteht ja immer aus mehreren Menschen, also Vereinsmitgliedern, wo das gemeinsame Interesse im Vordergrund stehen sollte. Ob es sich dabei um den Vereinsvorstand handelt oder die sonstigen Mitglieder, nur gemeinsam kann das angestrebte Ziel erreicht werden.

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Trägt man sich mit dem Gedanken, einen Verein zu gründen, sollte man sich überlegen, welche Art dafür in Frage kommen kann.

In der Praxis gibt es oft zwei Formen von Vereinen. Den eingetragen ( gemeinnützigen ) Verein und den nicht eingetragenen Verein. Die Unterscheidung liegt im Hauptgrund in der Haftung für eventuelle Vereins-bedingte Geschäfte. Im eingetragenen Verein haften die Vorstandsmitglieder und auch die normalen Mitglieder nicht für eventuelle wirtschaftliche Risiken.

Im Gegensatz zum nicht eingetragene Verein, wo der Vorstand und auch die anderen Vereinsmitglieder für wirtschaftliche Risiken in Haftung genommen werden können. Eingetragene Vereine sind im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen und verfolgen in der Regel keine wirtschaftlichen Interessen.

Die Vereinssatzung

Eine Vereinssatzung regelt die Abläufe des Vereins, wo auch solche Risiken abgefedert werden können. Dort sollten alle wichtigen organisatorischen Dinge aufgelistet werden. Diese umfassen zum Beispiel:
  • Den Vereinsnamen
  • Den Sitz des Vereins
  • Den Vereinszweck
Weiterhin sollten in der Satzung solche Angelegenheiten geregelt sein, wie der Vorstand gewählt wird, wie neue Mitglieder dem Verein beitreten oder auch bestehende Vereinsmitglieder diesen Verein wieder verlassen können.

Ein Verein ist ein demokratischer Zusammenschluss, wo durch es auch wichtig ist, regelmäßige Vereinsversammlungen und eventuelle Vorstandsversammlungen einzuberufen. Auch diese Abläufe sollten in der Satzung mit aufgenommen werden.

Nicht zu vergessen wäre der Punkt Vereinsauflösung. Nicht umsonst sagt man, Verträge werden in guten Zeiten geschlossen, damit im Streitfall alles geregelt ist. In der Satzung sollte daher auch dieser Punktgenau geklärt sein. Eine Vereinsauflösung kann zum Beispiel durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn es eventuell zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten gekommen ist, oder durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung zu Stande kommen. Diese und auch weitere Dinge zur Vereinsorganisation sollten bei einer Vereinsgründung immer beachtet werden. Rechtliche Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden. Vor allem muss die Gemeinnützigkeit anerkannt werden, um als gemeinnütziger Verein eingetragen werden zu können. Hier sollten keine wirtschaftlichen Gründe aufgeführt werden.

Mitgliederversammlung

Das Hauptorgan des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Vorstand und ist dem Vorstand gegenüber auch weisungsbefugt. Zu einer Mitgliederversammlung werden die Vereinsmitglieder eingeladen und besprechen vorher festgelegte Tagesordnungspunkte. Es dürfen auch in dieser Zusammenkunft nur diese vorher festgelegten Tagesordnungspunkte besprochen werden.

Auch wenn für die eigentliche Vereinsgründung kein Rechtsbeistand, in Form eines Rechtsanwalts, erforderlich ist, sollte man sich ausführlich beraten lassen und sich hinreichend informieren. Eine Vereinsgründung soll ja für die Zukunft alles auftretenden Fragen klären und eventuelle Schwierigkeiten aus dem Weg räumen. Weitere Infos finden Sie hier auf dem Info-Portal Vereinsexpress.de.
Autor: red

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