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Mi, 16:55 Uhr
17.12.2014

Aus dem Kreisausschuss (1)

Am Nachmittag ging es im Kreisausschuss um überplanmäßige Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe im ambulant betreuten Wohnen und um überplanmäßige Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufe II ...

Diskussionen zu den nachfolgenden Beschlüssen gab es nicht, handelt es sich doch um Pflichtaufgaben des Landkreises, die in ihrer Höhe kaum genau geplant werden können.

Überplanmäßige Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe im ambulant betreuten Wohnen nach §§ 53, 54 SGB XII

Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 25.000,00 € in der Haushaltsstelle 01.4129.7324 (ABW).

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben bei der Eingliederungshilfe in Form von Betreuungsleistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nach § 53, 54 SGB XII.

Im laufenden HH-Jahr kam es zu erheblichen Fallzahlensteigerungen, da zur Vermeidung kostenintensiverer stationärer Hilfen vermehrt in die kostengünstigere Versorgungsform des ambulant betreuten Wohnens orientiert wurde.

Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben in der HH-Stelle 01.41308.74140 (Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII) gedeckt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.


Überplanmäßige Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufe II nach §§ 61 ff SGB XII

Der Kreisausschuss beschloss eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 70.000,00 € in der HHStelle 01.41168.7422 (HzP i.E. Pfl.St. II).

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär nach §§ 61 ff SGB VIII.

Im laufenden HH-Jahr zeichnete sich ein Fallanstieg, aber auch ein Wechsel der Pflegestufen ab. Viele Heimbewohner erhalten aktuell nachträglich die Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Eine genaue Planung der Ausgaben wird dadurch immens erschwert.

Die Mehrausgaben ergeben sich aber vielmehr aus dem Kostenanstieg von durchschnittlich 4% durch die Erhöhung der Kostensätze in den jeweiligen Heimpflegeeinrichtungen.
Viele Bewohner, die bisher ihre Heimkosten durch ihre Rente und den Zuschüssen durch die Pflegekassen selbst aufbringen konnten, fallen nunmehr in die Sozialhilfe, weil ihr Einkommen nicht mehr ausreichend ist.

Aufgrund der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zum Sachleistungsverschaffungsanspruch des Hilfebedürftigen im Rahmen der Hilfe zur Pflege verlangen die Einrichtungsträger zudem eine Direktzahlung der Leistungen an das Heim. Leistungsminderndes Einkommen (z. B. Renten) sind dann auf den Sozialhilfeträger überzuleiten und werden als Einnahmen verbucht.

Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 01.41168.2554 (Leistungen von Sozialleistungsträgern) gedeckt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Autor: khh

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