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Di, 08:59 Uhr
30.12.2014

Kleine Hinweise der Polizei für den Jahreswechsel

Bei allen Vergnügungen, die Feuerwerkskörper bereiten können, sollten aber auch die Gefahren bedacht werden, die vom unsachgemäßen Umgang bzw. unsachgemäßer Lagerung sowie der Abgabe an Kinder und Jugendliche ausgehen können.

- Nur erwachsene Personen sollten ein Feuerwerk anzünden.

- Die gezündeten Raketen niemals auf Personen oder Personengruppen richten.

- Der zugeklebte Schlitz des Briefkastens kann in der Silvesternacht Sachbeschädigungen verhindern.

- Balkons sollten unbedingt von allen brennbaren Materialien frei geräumt werden.

- Fenster schließen , um auch hier keine Einflugschneise für Raketen zu bilden.

Lärm und Krachmachen gehört zum ältesten Brauchtum in der Silvesternacht, es diente zur Vertreibung böser Geister.
Denken sie immer bei der Vertreibung dieser bösen Geister an die eigene Gesundheit sowie an die Gesundheit ihrer Mitmenschen.

Aus gegebenen Anlass:

Die Feuerwerkskörper sind für Silvester und Neujahr gedacht. Was da gestern in Sondershausen schon geballert wurde, war schon erheblich.
Autor: khh

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