Sa, 17:35 Uhr
17.01.2015
Forum: Ist Pyro-Bestrafung gegen RWE gerecht?
Die Fans des FC Rot-Weiß Erfurt wollten diesen Abend zu etwas Besonderem machen! Und das ist auch gelungen! (wörtlicher Auszug aus der Beschreibung der tollen Abschieds-Choreographie im Erfurter Steigerwald-Stadion im Oktober 2014).
Um ehrlich zu sein, ein großer Freund dieses Clubs bin ich aus mehrfachen Gründen schon längst nicht mehr. Doch was sich die entscheidenden Leute dieses Verbandes aus Frankfurt/M. mit diesem Urteil dachten, auch unter der Beachtung, dass angeblich der Club im Vorfeld den Hinweis erhalten haben soll, von dieser Art des Feierns Abstand zu nehmen, werden die Herren wohl nur selbst wissen.
Diese DFB-Meldung der 20.000 Euro Strafe löste unter den betroffenen Verantwortlichen, Spielern und Betreuern des (noch) einzigsten Thüringer Drittligisten, aber auch bei völlig neutralen Sportanhängern im Land Verwunderung, Kopfschütteln, Gänsehaut und Entsetzen aus.
Auf der ganzen Welt werden doch unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen besondere Festlichkeiten stets von einem wunderschönen Feuerwerk begleitet, das allerdings während der Veranstaltungen aller Art aus Sicherheitsgründen nichts zu suchen hat. Speziell in Erfurt mischte sich an diesem Oktobertag neben der Traurigkeit des Abschiedes der ehrwürdigen Spielstätte auch noch die Freude mit ein, bald in einem moderneren Stadion spielen zu können.
Ohne juristisch vorgreifen zu wollen, dürfte der DFB mit seiner unnormalen Multistrafe falsch gelegen haben, warum?
Sollte auch das nicht greifen, könnte man die neuen Möglichkeiten nutzen, die das Juristenteam der Eisschnell-Läuferin, C. Pechstein erst in dieser Woche nach fast sechs Jahren Kampf außerhalb der Eisbahnen mit ihrer Klage vor dem OLG München vorerst erreichte……..
Persönliche Anmerkung: Voraussetzung muss allerdings unbedingt sein, dass während (!) des Fußballspieles gegen die Niederländer (in der Erstveranstaltung an diesem Abend) zuvor nicht (!) gezündelt wurde, wie es verschiedentlich aber gemeldet wurde. Dann wären nämlich diese Empfehlungen meinerseits gegenstandslos! Als junger Fotograf habe ich übrigens das damalige Treffen um europäische Punkte in der Wendezeit gegen den gleichen FC Groningen vom Innenraum aus hautnah betrachten dürfen und habe deshalb eine besondere Beziehung zu beiden Vereinen….
Übrigens ist das Urteil deshalb regelrecht kurios, weil es mit dem Erfurter Club einen finanziell schon recht gebeutelten Verein traf, der gegenwärtig sein Trainingslager in den Niederlanden mit Hilfe der finanziellen Beteiligung seiner eigenen Spieler absolviert!
Hans-Ullrich Klemm
Autor: redUm ehrlich zu sein, ein großer Freund dieses Clubs bin ich aus mehrfachen Gründen schon längst nicht mehr. Doch was sich die entscheidenden Leute dieses Verbandes aus Frankfurt/M. mit diesem Urteil dachten, auch unter der Beachtung, dass angeblich der Club im Vorfeld den Hinweis erhalten haben soll, von dieser Art des Feierns Abstand zu nehmen, werden die Herren wohl nur selbst wissen.
Diese DFB-Meldung der 20.000 Euro Strafe löste unter den betroffenen Verantwortlichen, Spielern und Betreuern des (noch) einzigsten Thüringer Drittligisten, aber auch bei völlig neutralen Sportanhängern im Land Verwunderung, Kopfschütteln, Gänsehaut und Entsetzen aus.
Auf der ganzen Welt werden doch unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen besondere Festlichkeiten stets von einem wunderschönen Feuerwerk begleitet, das allerdings während der Veranstaltungen aller Art aus Sicherheitsgründen nichts zu suchen hat. Speziell in Erfurt mischte sich an diesem Oktobertag neben der Traurigkeit des Abschiedes der ehrwürdigen Spielstätte auch noch die Freude mit ein, bald in einem moderneren Stadion spielen zu können.
Ohne juristisch vorgreifen zu wollen, dürfte der DFB mit seiner unnormalen Multistrafe falsch gelegen haben, warum?
- Die organisierte Pyroaktion hatte mit dem völlig unbedeutenden Abschluss-Spiel direkt nichts zu tun, es war eine andere Veranstaltung!
- Veranstalter für die Pyro-Show war die Stadt Erfurt, die ihrem Mieter anlässlich des Jubiläums- und symbolischen Abschluss-Spieles die Sondergenehmigung zum Abbrennen genehmigte und damit kurzweilig die Stadionordnung außer Kraft setzte!
- Die friedlichen Fans, die nicht ansatzweise chaotische Züge oder mit Hooligans sowie Randalierern nichts zu tun hatten, sondern von Emotionen und Gänsehaut befallen waren, erlebten auch eine vorzüglich organisierte Absicherung durch bereitstehende Feuerwehreinsatzwagen.
- Gem. DFB-Satzung werden allgemein Strafen gegen die Vereine ausgesprochen, um das zukünftige Fan-Fehlverhalten zu verhindern. Kann hier in diesem fast schon kuriosen Fall wirklich von einem fahrlässigen Fan-Fehlverhalten gesprochen werden, wenn sich diese treuen und langjährigen Besucher mit kräftigen Donnerschlägen von ihrem langjährigen Stadion verabschiedeten und den modernen Veränderungen entgegensahen, ohne dem Vorhandensein einer sonst anwesenden Gegnerschaft auf den Rängen?
- Das Sanktionieren des Vereins, FC RWE, der DFB-Mitglied ist, dürfte unwirksam sein, da die Fans lediglich den Aufforderungen des Mieters nachkamen, um sich möglichst aktiv an dem reinen Feuerwerk, das ohne Verbindung mit dem längst beendeten Spielbetriebes an diesem Abend ablief, beteiligen zu können.
- Das Fanverhalten war somit nicht infrage zu stellen, weil es die Grundinteresse des DFB, Ausschreitungen, Pyrovorfälle usw. in Verbindung mit dem Spielbetrieb zu verhindern, in keiner Weise verletzte!
- Der DFB hat deshalb bei diesem angenehmen und gewollten Vorfall eine Strafe ausgesprochen, wo es überhaupt keine Verursacher gibt bzw. Schadensfälle zu registrieren waren!
- Vergleiche zu anderen Vorfällen, wo Pyrotechnik während des Spielbetriebes eine unangenehme und gefährliche Rolle spielten, sind hierbei fehl am Platze!
Sollte auch das nicht greifen, könnte man die neuen Möglichkeiten nutzen, die das Juristenteam der Eisschnell-Läuferin, C. Pechstein erst in dieser Woche nach fast sechs Jahren Kampf außerhalb der Eisbahnen mit ihrer Klage vor dem OLG München vorerst erreichte……..
Persönliche Anmerkung: Voraussetzung muss allerdings unbedingt sein, dass während (!) des Fußballspieles gegen die Niederländer (in der Erstveranstaltung an diesem Abend) zuvor nicht (!) gezündelt wurde, wie es verschiedentlich aber gemeldet wurde. Dann wären nämlich diese Empfehlungen meinerseits gegenstandslos! Als junger Fotograf habe ich übrigens das damalige Treffen um europäische Punkte in der Wendezeit gegen den gleichen FC Groningen vom Innenraum aus hautnah betrachten dürfen und habe deshalb eine besondere Beziehung zu beiden Vereinen….
Übrigens ist das Urteil deshalb regelrecht kurios, weil es mit dem Erfurter Club einen finanziell schon recht gebeutelten Verein traf, der gegenwärtig sein Trainingslager in den Niederlanden mit Hilfe der finanziellen Beteiligung seiner eigenen Spieler absolviert!
Hans-Ullrich Klemm
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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