Di, 11:15 Uhr
03.02.2015
Mini-GmbH auf dem Vormarsch
Vor allem für kleine Unternehmen, die ihre Haftung beschränken und eine möglichst einfache Gründung vollziehen wollen, steht die Unternehmergesellschaft (UG) hoch im Kurs. Die auch als Mini-GmbH bezeichnete Rechtsform benötigt theoretisch nur ein Stammkapital von einem Euro und erfordert keine großen Formalitäten...
Im vergangenen Jahr wurden in Thüringen 1.077 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) im Handelsregister eingetragen, darunter schon 211 Mini-GmbHs.
Die beschränkte Haftung, geringes Stammkapital und die Erleichterung durch eine schnelle und unkomplizierte Errichtung sind die unschlagbaren Argumente für die Unternehmergesellschaft, kommentiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, die vorliegenden Zahlen. In Thüringen wären seit Einführung der Mini-GmbH im Jahre 2008 rund 2.000 Betriebe mit dieser Variante der GmbH registriert worden. Das sei etwa ein Zehntel aller im Freistaat angemeldeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Bei der Unternehmergesellschaft (UG) ist die vorgeschriebene Mindesteinlage einer GmbH von 25.000 Euro nicht notwendig. Die UG kann theoretisch mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden – deshalb wird sie umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet und findet vor allem bei Existenzgründern großen Anklang, fasst Grusser zusammen.
Autor: redIm vergangenen Jahr wurden in Thüringen 1.077 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) im Handelsregister eingetragen, darunter schon 211 Mini-GmbHs.
Die beschränkte Haftung, geringes Stammkapital und die Erleichterung durch eine schnelle und unkomplizierte Errichtung sind die unschlagbaren Argumente für die Unternehmergesellschaft, kommentiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, die vorliegenden Zahlen. In Thüringen wären seit Einführung der Mini-GmbH im Jahre 2008 rund 2.000 Betriebe mit dieser Variante der GmbH registriert worden. Das sei etwa ein Zehntel aller im Freistaat angemeldeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Bei der Unternehmergesellschaft (UG) ist die vorgeschriebene Mindesteinlage einer GmbH von 25.000 Euro nicht notwendig. Die UG kann theoretisch mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden – deshalb wird sie umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet und findet vor allem bei Existenzgründern großen Anklang, fasst Grusser zusammen.