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Fr, 23:31 Uhr
20.02.2015

Überarbeitung des Immunitätsrechts

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag für gründliche Überarbeitung des Immunitätsrechts Schutz durch Immunität soll künftig erst bei Anklageerhebung greifen, der justizpolitische Sprecher der Fraktion, Manfred Scherer...


Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag setzt sich für eine gründliche Überarbeitung des Immunitätsrechts ein. Das erklärte heute der justizpolitische Sprecher der Fraktion, Manfred Scherer, in Erfurt.

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Nach den Vorstellungen der CDU soll sich die Immunität zukünftig nicht mehr auf Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft erstrecken, sondern erst greifen, wenn Anklage erhoben werden soll. Von diesem Grundsatz soll es nur zwei Ausnahmen geben: Anträge auf einen Haftbefehl oder Durchsuchungen im Ermittlungsverfahren. Der Landtag bzw. der Justizausschuss müssten dann auch erst in diesen Fällen um die Aufhebung der Immunität gebeten werden.

Laut Scherer handelt es sich dabei um Vorstellungen, die in der Fraktion und durch den Fraktionsvorsitzenden schon länger erwogen und hin und wieder auch öffentlich geäußert wurden. „Die geplante Kommission zur umfassenden Überarbeitung des Abgeordnetenrechts bietet nun einen Rahmen, auch diesen Aspekt mit zu beraten“, sagte Scherer. Der Justizpolitiker sprach sich zugleich gegen eine vollständige Aufhebung der Abgeordnetenimmunität aus. „Im Augenblick ist die Unabhängigkeit und Arbeit der Abgeordneten durch die Justiz sicherlich nicht gefährdet. Doch der Blick in die Geschichtsbücher und andere Teile dieser Welt zeigt, dass dies nicht für alle Ewigkeit so sein muss. Deshalb sprechen wir uns für eine Regelung mit Augenmaß aus“, schloss Scherer.
Autor: khh

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