Fr, 14:59 Uhr
06.03.2015
IHK-Info:
Neue Regeln für die Lebensmittelkennzeichnung. Was zu beachten ist, erfahren Sie hier...
Nach Inkrafttreten der neuen Lebensmittelinformationsverordnung am 13.12.2014 müssen die 14 wichtigsten Allergieauslöser wie glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Milch, Erdnüsse, Sojabohnen, Sellerie etc. gekennzeichnet werden.
Über die Neuregelungen in der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung wird in einem Seminar am Montag, dem 27.04.2015, von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt, informiert. Inhalt:
Informationspflichten worüber?
Die häufigsten Allergieauslöser
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Betrieb
Praxisbeispiele
Weitere Informationen und Anmeldung über:
Susanne Sturm, Tel. 0361 3484-205 oder Email sturm@erfurt.ihk.de
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
Autor: khhNach Inkrafttreten der neuen Lebensmittelinformationsverordnung am 13.12.2014 müssen die 14 wichtigsten Allergieauslöser wie glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Milch, Erdnüsse, Sojabohnen, Sellerie etc. gekennzeichnet werden.
Über die Neuregelungen in der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung wird in einem Seminar am Montag, dem 27.04.2015, von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt, informiert. Inhalt:
Informationspflichten worüber?
Die häufigsten Allergieauslöser
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Betrieb
Praxisbeispiele
Weitere Informationen und Anmeldung über:
Susanne Sturm, Tel. 0361 3484-205 oder Email sturm@erfurt.ihk.de
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
