Fr, 08:14 Uhr
06.03.2015
Beschluss über Leitlinien für Jugendhilfe
Leitlinien des örtlichen Jugendhilfeträgers im Kyffhäuserkreises zum Kinderschutz. Im Rahmen des Qualitätsmanagements soll ein einheitlicher Handlungsstandard im Kinderschutz erreicht werden...
Am Mittwoch ging es im Jugendhilfeausschuss des Kyffhäuserkreises um die Leitlinien des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Kinderschutz.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Leitlinien des Jugend- und Sozialamtes zum
Kinderschutz.
Im Jugendhilfeausschuss am 26.09.2005 wurden sowohl für die Mitarbeiter/- innen des
Jugendamtes als auch für die der Freien Träger Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenstellung bei Kindeswohlgefährdung beschlossen. Diese Handlungsempfehlungen sind bis heute die Arbeitsgrundlage in Bezug auf Einschätzungen und Vorgehensweisen in Risikolagen zur Kindeswohlgefährdung und bilden gleichzeitig die Grundlage für den
Abschluss von Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl.
Mit Änderung und der damit verbundenen Erweiterung des Sozialgesetzbuches VIII vom 22.12.2011 sowie dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012
werden sowohl dem Öffentlichen Träger als auch den Freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschrieben, die Qualität der Arbeit insgesamt in allen Bereichen und im Kinderschutz insbesondere zu entwickeln.
Die Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung beinhaltet nach § 79a SGB VIII die Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.
Die geforderte Qualitätsentwicklung ist kein ausschließliches Geschäft der laufenden Verwaltung. Mit ihr ist auf der Ebene der Konzepte und Grundsätze insofern auch der Jugendhilfeausschuss zu befassen.
Die öffentlichen Träger haben die vorhandenen Empfehlungen und die Ansätze bzw. Elemente zur Qualitätsentwicklung generell und bereichsspezifisch zu sichten, nach Maßgabe des § 79a SGB VIII ein allgemeines Konzept für die Qualitätsentwicklung zu erarbeiten und in einem aufgabenspezifisch differenzierten Qualitätsentwicklungsprozess einzutreten.
(AG für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ/Juni 2012)
Ein erstes Konzept – die vorliegenden Leitlinien des Jugend- und Sozialamtes zum Kinderschutz – wurde durch eine Qualitätsentwicklungsgruppe (Kindertagesstättenfachberatung, ASD-Sachgebietsleiterin, Leiter Stabstelle Haushalt/EDV, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen/Kinderschutz) erarbeitet und soll die Grundlage für die sich daraus ergebenden mannigfaltigen Qualitätsentwicklungsschritte im Kinderschutz wie z.B. Überarbeitung der Handlungsempfehlungen, Evaluierung vorhandener Formulare, Prüfung Einführung eines Kinderschutzprogrammes, einheitliche Aktenführung, Kooperation mit Freien Trägern, Nutzung von sozial-räumlichen Netzwerken usw. im Bereich des Kinderschutzes bilden.
Präambel:
Vorrangiges Ziel unseres fachlichen Handelns ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Dafür wollen wir frühzeitig Familien in Risikolagen erreichen und Unterstützung anbieten, um sie in die Lage zu versetzen, für Ihre Kinder selbst Schutz und Sicherheit zu schaffen.
Kinderschutz bedeutet für uns, alle mittelbar und unmittelbar sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen oder zur Verfügung zu stellen, die ein akut gefährdetes Kind wirksam schützen und längerfristig in seinen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten fördern. (Lilling, 2005)
Die Sicherung des Kinderschutzes hat Vorrang vor anderen Arbeitsaufträgen. Die Kinder- und Jugendhilfe agiert im Spannungsverhältnis Elternverantwortung <-> Kindesrecht <-> Pflicht des Staates.
Zur Sicherung des Kinderschutzes bedarf es der Verantwortungsübernahme aller Beteiligten. Die sozial-pädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugend- und Sozialamt tragen die Verantwortung für fachlich fundiertes Handeln.
Als gesetzliche Grundlagen unseres Handelns dienen das Achte Buch Sozialgesetzbuch, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie das Bundeskinderschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Darüber hinaus, gehen wir konform mit dem aktuellen Leitbild des Jugendamtes im Kyffhäuserkreis.
Unser Konzept:
Unser Handeln ist getragen von einem humanistisch ganzheitlichen Menschenbild. Wir sind frei von ethnischen, kulturellen und religiösen Festlegungen.
Wie Erwachsene sind auch Kinder ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt Grundrechteträger und haben Anspruch auf den Schutz des Staates.
Als Schutzrechte für das Kind sieht das SGB VIII Leistungen zur Gefahrenvorsorge sowie Eingriffsrechte vor.
Unser fachliches Handeln ist geprägt durch die Grundsätze Hilfe vor Eingriff und transparentes Vorgehen unter Einbeziehung der Eltern. Die Erarbeitung eines Schutz- und Hilfekonzeptes erfolgt gemeinsam mit der Familie. Daher haben Hilfen Vorrang vor familiengerichtlichen Eingriffen. Alle vorhandenen sozialrechtlichen und familiären Ressourcen werden ausgeschöpft.
Die Angebote des Präventiven Kinder- und Jugendschutzes sowie Frühe Hilfen sollen die Kinderschutzfälle minimieren.
Wir pflegen mit am Kindeswohl arbeitenden Trägern und Institutionen eine offene, partnerschaftliche und kooperative Zusammenarbeit. Durch Vernetzung werden Verfahrensabläufe und Handlungsmaxime transparent, offen und nach Bedarf weiterentwickelt.
Wir halten eine Rufbereitschaft rund um die Uhr, am Wochenende und an Feiertagen vor.
Die regelmäßigen Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kollegiale Fallberatung und die Teilnahme an Supervisionen sind Bestandteil unseres fachlichen Handelns.
Unsere Vision:
Der öffentliche Jugendhilfeträger des Kyffhäuserkreises besitzt ein kontinuierliches Qualitätsmanagementsystem im Kinderschutz.
Allen Akteuren stehen durch festgeschriebene Prozessketten und Fachstandards Werkzeuge zur Verfügung, um deren Handlungssicherheit zu gewährleisten.
Ein elektronisches Verfahren wird zur Bearbeitung von Kindeswohlgefährdung eingesetzt und angewandt.
Transparente Entscheidungen werden getroffen durch die Vorhaltung eines Beschwerdemanagementsystems und ein verpflichtendes Diagnoseverfahren für alle Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter.
Alle vorhandenen insoweit erfahrenen Fachkräfte sind frühzeitig durch Personen, die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung feststellen, bei möglichen Verdachtsfällen oder bei Unsicherheiten vor Einschaltung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einbezogen.
Ein angemessenes Verhältnis von Arbeitsaufwand und Personaleinsatz für die ganzheitliche Umsetzung des Auftrages ist sichergestellt.
Mit allen beteiligten Institutionen im Kinderschutz finden regelmäßig, mindestens 2x jährlich, Gespräche zum Austausch und zur Stärkung des einheitlichen Handelns statt.
Im Kyffhäuserkreis bestehen vielfältige und ausreichende Angebote der Jugendhilfe, auf die in einem Kindeswohlgefährdungsfall zurückgegriffen wird.
Unser Auftrag:
Im Rahmen des Qualitätsmanagements entwickeln wir einheitliche Handlungsstandards im Kinderschutz. Wir überprüfen mit Hilfe von interner Evaluation die Einhaltung dieser und entwickeln sie, den Bedürfnissen vor Ort entsprechend, weiter.
Unser Auftrag ist im Spannungsfeld von entwickelten fachlichen Standards, Einbeziehung der Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie wirtschaftlichen Gegebenheiten und bestehenden Angeboten vor Ort, Kindeswohlgefährdung vorzubeugen bzw. abzuwenden.
Dabei achten wir darauf, unsere Mitarbeiter ständig weiter zu qualifizieren und ihnen regelmäßige Supervisionen, mindestens 4x im Jahr, anzubieten, um Handlungssicherheit zu erzielen.
Die bereits vorhandenen Ressourcen, z.B. des präventiven Kinder und- und Jugendschutz, werden weiter ausgebaut und vernetzt und es wird eine Transparenz der Angebote gegenüber der Öffentlichkeit geschaffen.
Autor: khhAm Mittwoch ging es im Jugendhilfeausschuss des Kyffhäuserkreises um die Leitlinien des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Kinderschutz.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Leitlinien des Jugend- und Sozialamtes zum
Kinderschutz.
Aus der Begründung der Beschlussvorlage:
Im Jugendhilfeausschuss am 26.09.2005 wurden sowohl für die Mitarbeiter/- innen des
Jugendamtes als auch für die der Freien Träger Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenstellung bei Kindeswohlgefährdung beschlossen. Diese Handlungsempfehlungen sind bis heute die Arbeitsgrundlage in Bezug auf Einschätzungen und Vorgehensweisen in Risikolagen zur Kindeswohlgefährdung und bilden gleichzeitig die Grundlage für den
Abschluss von Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl.
Mit Änderung und der damit verbundenen Erweiterung des Sozialgesetzbuches VIII vom 22.12.2011 sowie dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012
werden sowohl dem Öffentlichen Träger als auch den Freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschrieben, die Qualität der Arbeit insgesamt in allen Bereichen und im Kinderschutz insbesondere zu entwickeln.
Die Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung beinhaltet nach § 79a SGB VIII die Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.
Die geforderte Qualitätsentwicklung ist kein ausschließliches Geschäft der laufenden Verwaltung. Mit ihr ist auf der Ebene der Konzepte und Grundsätze insofern auch der Jugendhilfeausschuss zu befassen.
Die öffentlichen Träger haben die vorhandenen Empfehlungen und die Ansätze bzw. Elemente zur Qualitätsentwicklung generell und bereichsspezifisch zu sichten, nach Maßgabe des § 79a SGB VIII ein allgemeines Konzept für die Qualitätsentwicklung zu erarbeiten und in einem aufgabenspezifisch differenzierten Qualitätsentwicklungsprozess einzutreten.
(AG für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ/Juni 2012)
Ein erstes Konzept – die vorliegenden Leitlinien des Jugend- und Sozialamtes zum Kinderschutz – wurde durch eine Qualitätsentwicklungsgruppe (Kindertagesstättenfachberatung, ASD-Sachgebietsleiterin, Leiter Stabstelle Haushalt/EDV, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen/Kinderschutz) erarbeitet und soll die Grundlage für die sich daraus ergebenden mannigfaltigen Qualitätsentwicklungsschritte im Kinderschutz wie z.B. Überarbeitung der Handlungsempfehlungen, Evaluierung vorhandener Formulare, Prüfung Einführung eines Kinderschutzprogrammes, einheitliche Aktenführung, Kooperation mit Freien Trägern, Nutzung von sozial-räumlichen Netzwerken usw. im Bereich des Kinderschutzes bilden.
Leitlinien
Präambel:
Vorrangiges Ziel unseres fachlichen Handelns ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Dafür wollen wir frühzeitig Familien in Risikolagen erreichen und Unterstützung anbieten, um sie in die Lage zu versetzen, für Ihre Kinder selbst Schutz und Sicherheit zu schaffen.
Kinderschutz bedeutet für uns, alle mittelbar und unmittelbar sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen oder zur Verfügung zu stellen, die ein akut gefährdetes Kind wirksam schützen und längerfristig in seinen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten fördern. (Lilling, 2005)
Die Sicherung des Kinderschutzes hat Vorrang vor anderen Arbeitsaufträgen. Die Kinder- und Jugendhilfe agiert im Spannungsverhältnis Elternverantwortung <-> Kindesrecht <-> Pflicht des Staates.
Zur Sicherung des Kinderschutzes bedarf es der Verantwortungsübernahme aller Beteiligten. Die sozial-pädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugend- und Sozialamt tragen die Verantwortung für fachlich fundiertes Handeln.
Als gesetzliche Grundlagen unseres Handelns dienen das Achte Buch Sozialgesetzbuch, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie das Bundeskinderschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Darüber hinaus, gehen wir konform mit dem aktuellen Leitbild des Jugendamtes im Kyffhäuserkreis.
Unser Konzept:
Unser Handeln ist getragen von einem humanistisch ganzheitlichen Menschenbild. Wir sind frei von ethnischen, kulturellen und religiösen Festlegungen.
Wie Erwachsene sind auch Kinder ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt Grundrechteträger und haben Anspruch auf den Schutz des Staates.
Als Schutzrechte für das Kind sieht das SGB VIII Leistungen zur Gefahrenvorsorge sowie Eingriffsrechte vor.
Unser fachliches Handeln ist geprägt durch die Grundsätze Hilfe vor Eingriff und transparentes Vorgehen unter Einbeziehung der Eltern. Die Erarbeitung eines Schutz- und Hilfekonzeptes erfolgt gemeinsam mit der Familie. Daher haben Hilfen Vorrang vor familiengerichtlichen Eingriffen. Alle vorhandenen sozialrechtlichen und familiären Ressourcen werden ausgeschöpft.
Die Angebote des Präventiven Kinder- und Jugendschutzes sowie Frühe Hilfen sollen die Kinderschutzfälle minimieren.
Wir pflegen mit am Kindeswohl arbeitenden Trägern und Institutionen eine offene, partnerschaftliche und kooperative Zusammenarbeit. Durch Vernetzung werden Verfahrensabläufe und Handlungsmaxime transparent, offen und nach Bedarf weiterentwickelt.
Wir halten eine Rufbereitschaft rund um die Uhr, am Wochenende und an Feiertagen vor.
Die regelmäßigen Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kollegiale Fallberatung und die Teilnahme an Supervisionen sind Bestandteil unseres fachlichen Handelns.
Unsere Vision:
Der öffentliche Jugendhilfeträger des Kyffhäuserkreises besitzt ein kontinuierliches Qualitätsmanagementsystem im Kinderschutz.
Allen Akteuren stehen durch festgeschriebene Prozessketten und Fachstandards Werkzeuge zur Verfügung, um deren Handlungssicherheit zu gewährleisten.
Ein elektronisches Verfahren wird zur Bearbeitung von Kindeswohlgefährdung eingesetzt und angewandt.
Transparente Entscheidungen werden getroffen durch die Vorhaltung eines Beschwerdemanagementsystems und ein verpflichtendes Diagnoseverfahren für alle Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter.
Alle vorhandenen insoweit erfahrenen Fachkräfte sind frühzeitig durch Personen, die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung feststellen, bei möglichen Verdachtsfällen oder bei Unsicherheiten vor Einschaltung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einbezogen.
Ein angemessenes Verhältnis von Arbeitsaufwand und Personaleinsatz für die ganzheitliche Umsetzung des Auftrages ist sichergestellt.
Mit allen beteiligten Institutionen im Kinderschutz finden regelmäßig, mindestens 2x jährlich, Gespräche zum Austausch und zur Stärkung des einheitlichen Handelns statt.
Im Kyffhäuserkreis bestehen vielfältige und ausreichende Angebote der Jugendhilfe, auf die in einem Kindeswohlgefährdungsfall zurückgegriffen wird.
Unser Auftrag:
Im Rahmen des Qualitätsmanagements entwickeln wir einheitliche Handlungsstandards im Kinderschutz. Wir überprüfen mit Hilfe von interner Evaluation die Einhaltung dieser und entwickeln sie, den Bedürfnissen vor Ort entsprechend, weiter.
Unser Auftrag ist im Spannungsfeld von entwickelten fachlichen Standards, Einbeziehung der Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie wirtschaftlichen Gegebenheiten und bestehenden Angeboten vor Ort, Kindeswohlgefährdung vorzubeugen bzw. abzuwenden.
Dabei achten wir darauf, unsere Mitarbeiter ständig weiter zu qualifizieren und ihnen regelmäßige Supervisionen, mindestens 4x im Jahr, anzubieten, um Handlungssicherheit zu erzielen.
Die bereits vorhandenen Ressourcen, z.B. des präventiven Kinder und- und Jugendschutz, werden weiter ausgebaut und vernetzt und es wird eine Transparenz der Angebote gegenüber der Öffentlichkeit geschaffen.