So, 10:00 Uhr
08.03.2015
Eine Schwerverletzte - Flucht half nicht
Bei zwei Auffahrunfällen krachte es heftig. In einem Falle gab es eine Schwerverletzte, im anderen Fall wollte ein angetrunkener Autofahrer sogar zu Fuß türmen. Hier kn mit den Einzelheiten...
Bei einem Verkehrsunfall in der Flattigstraße in Greußen wurde eine 58- jährige Opel-Fahrerin schwer und ein 26-jähriger Mann leicht verletzt. Die Opelfahrerin fuhr am Bahnübergang in Richtung Clingen nahezu ungebremst auf einen haltenden Pkw Subaru auf und verursachte so einen Sachschaden
von etwa 8000,- Euro.
Am Samstagmorgen gegen 01:30 Uhr rammte in der Hauptstraße in Wiedermuth der Fahrer eines Pkw Jeep einen parkenden Pkw BMW und verschob diesen um ca. 20 Meter. Hierbei verlor der Jeep-Fahrer sein vorderes Kennzeichen. Nach der Kollision flüchtete der Jeep über einen Feldweg und konnte letztlich auf einem angrenzenden Feld gestellt werden.
Der stark alkoholisierte 32-jährige Fahrer verweigerte einen Alkotest und wurde der Blutentnahme im Krankenhaus Sondershausen zugeführt. Im Besitz eines Führerscheines war der Jeepfahrer nicht, diesen hatte er aufgrund einer Trunkenheitsfahrt bereits abgeben müssen.
Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich auf etwa 8.000 Euro.
Autor: khhBei einem Verkehrsunfall in der Flattigstraße in Greußen wurde eine 58- jährige Opel-Fahrerin schwer und ein 26-jähriger Mann leicht verletzt. Die Opelfahrerin fuhr am Bahnübergang in Richtung Clingen nahezu ungebremst auf einen haltenden Pkw Subaru auf und verursachte so einen Sachschaden
von etwa 8000,- Euro.
Am Samstagmorgen gegen 01:30 Uhr rammte in der Hauptstraße in Wiedermuth der Fahrer eines Pkw Jeep einen parkenden Pkw BMW und verschob diesen um ca. 20 Meter. Hierbei verlor der Jeep-Fahrer sein vorderes Kennzeichen. Nach der Kollision flüchtete der Jeep über einen Feldweg und konnte letztlich auf einem angrenzenden Feld gestellt werden.
Der stark alkoholisierte 32-jährige Fahrer verweigerte einen Alkotest und wurde der Blutentnahme im Krankenhaus Sondershausen zugeführt. Im Besitz eines Führerscheines war der Jeepfahrer nicht, diesen hatte er aufgrund einer Trunkenheitsfahrt bereits abgeben müssen.
Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich auf etwa 8.000 Euro.
