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Sa, 07:56 Uhr
14.03.2015

Der nächste Sturm steht vor der Tür

Stürmische Zeiten haben in Deutschland längst begonnen. Die Statistik beweist: Unter den fünf schadensintensivsten Stürmen der letzten 15 Jahre waren allein drei Sturmkatastrophen in der Zeit zwischen 2010 und 2014...

Typische Dachschäden durch Sturm (Foto: HF.Redaktion) Typische Dachschäden durch Sturm (Foto: HF.Redaktion)
Ein typisches – aber auch vermeidbares – Schadensbild. Der Windsog hat Teile der Eindeckung abgehoben. Hier kann aus einem relativ kleinen Schaden schnell ein kapitaler Dachschaden entstehen.

Die Gebäudeversicherungen mussten seit 2000 über acht Milliarden Euro für die Schadenregulierung aufwenden (Quelle GDV).

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„Wenn wir schon das Wetter nicht verändern können, müssen wir die Bauweise und das Bewusstsein von Bauherren ändern“, ist die logische Schlussfolgerung des Sprechers des Dachdeckerhandwerks Thüringen in Brotterode.

Zur Veränderung der Bauweise trat bereits am 01. März 2011 eine Neuerung im Fachregelwerks des Dachdeckerhandwerks in Kraft. Danach sind – je nach Windzone, die sich aus einer entsprechenden Karte ergibt – zusätzliche Maßnahmen zur Windsogsicherung auszuführen.

Die größte Gefahr für ein Dach entsteht nämlich nicht durch den Winddruck, sondern durch den Windsog (fachl.: negativer Winddruck). Durch Verwirbelungen ist bei einem Sturm besonders die dem Wind abgewandte Dachfläche gefährdet. Am kräftigsten ist der Windsog dabei in den Randbereichen – dem First oben, den Ortgängen an den Seiten und dem Traufbereich unten.

Hier schreibt das Fachregelwerk verbindlich Sicherungsmaßnahmen vor, wenn das Eigengewicht der Eindeckung keine ausreichende Sicherheit bietet. Das kann ein Verschrauben von Eindeckungselementen oder die Befestigung mit speziellen Sturmklammern sein. Je nach Standort des Gebäudes in einer der vier Windlastzonen Deutschlands kann das von einer Sicherung jedes dritten Elementes bis zur Sicherung jedes einzelnen Elementes reichen. Da übrigens auch Solarmodule zu den Dacheindeckungen zählen können, finden ggf. auch hier die Fachregeln zur Windsogsicherung Anwendung.

Die Pflicht zur Windsogsicherung gilt nicht nur für Dächer, die nach dem Stichtag 01.03.2011 erstellt wurden. Auch nach größeren Reparaturen oder Sanierungen kann hier die Pflicht zur Nachrüstung bestehen.

Daher ist jedem Hausbesitzer und jeder Hausverwaltung zu empfehlen, das Dach im Rahmen einer regelmäßigen Dachwartung von Fachbetrieben der Dachdecker-Innung unter die Lupe nehmen zu lassen. Nur wer dieser „Obliegenheitspflicht“ nachkommt, kann im Schadensfall auch mit einer reibungslosen Schadensregulierung durch die Gebäudeversicherung rechnen. Auf eine „automatische“ Regulierung nach Stürmen mit mehr als 8 Windstärken sollte niemand mehr vertrauen.

Die Adressen von Fachbetrieben, die das Dach zum Beispiel im Rahmen eines ersten DachChecks unter die Lupe nehmen und bei Bedarf eine Optimierung anbieten, gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dach-thueringen.de

Genauer unter die Lupe nehmen sollten Hausbesitzer allerdings mobile Handwerker-Kolonnen, die solche Dach-Überprüfungen an der Haustüre anbieten. Hier steht nicht selten allein eine teure Auftragsanbahnung – unabhängig vom Dachzustand – im Vordergrund.
Autor: red

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