Mi, 14:37 Uhr
18.03.2015
Achtung: Wild auf der Straße
Im Frühjahr steigt die Gefahr von Unfällen mit Wildtieren. Jährlich ereignen sich in Deutschland nahezu 250.000 Wildunfälle mit Sachschäden von mehr als einer halben Milliarde Euro, zahlreichen Verletzten und tödlich Verunglückten. Der TÜV rät, die eigene Fahrweise anzupassen...
Besonders jetzt im Frühjahr häufen sich wieder die Verkehrsunfälle mit Wildtieren. In dieser Zeit kommt es aufgrund des Äsungs- und Paarungsverhaltens zu vermehrtem Wildwechsel.
Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät zu einer angepassten Fahrweise. Gerade beim Befahren von Landstraßen in Feld- und Waldnähe sollte mit plötzlich auftauchendem Wild gerechnet werden, so Leser. Die größte Gefahr, mit einem Wildtier zu kollidieren, besteht in den Morgen- und Abendstunden. Kommt es zu einem Zusammenprall mit Wildtieren, wird in den meisten Fällen am Fahrzeug ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht. Personenschäden kommen oft dann hinzu, wenn das Tier bei hoher Geschwindigkeit ins Fahrzeuginnere katapultiert wird oder es in der Schrecksekunde aufgrund von Ausweichmanövern zu einem Folgeunfall kommt, weiß Schadengutachter Achmed Leser zu berichten.
Das bekannte Verkehrsschild Wildwechsel mit dem springenden Hirsch weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen das Wild häufig die Fahrbahn quert. Hier sollten Autofahrer besonders aufmerksam unterwegs sein und das Tempo reduzieren. Tausende Verkehrsteilnehmer werden trotzdem jedes Jahr von den unvorhersehbaren Straßenüberquerungen der Tiere überrascht. Unfallexperte Leser rät: Prinzipiell sollte dann eine Vollbremsung eingeleitet werden. Ein Ausweichen ist oftmals kaum möglich und birgt die Gefahr, im Graben oder am nächsten Baum zu landen. Folgeunfallschäden, die durch das Ausweichen entstehen, sind im Zweifel nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Diese reguliert normalerweise nur Fahrzeugschäden durch Haarwild.
Ein Wildunfall ist unter allen Umständen unverzüglich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Angefahrene beziehungsweise getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden. Dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.
Autor: redBesonders jetzt im Frühjahr häufen sich wieder die Verkehrsunfälle mit Wildtieren. In dieser Zeit kommt es aufgrund des Äsungs- und Paarungsverhaltens zu vermehrtem Wildwechsel.
Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät zu einer angepassten Fahrweise. Gerade beim Befahren von Landstraßen in Feld- und Waldnähe sollte mit plötzlich auftauchendem Wild gerechnet werden, so Leser. Die größte Gefahr, mit einem Wildtier zu kollidieren, besteht in den Morgen- und Abendstunden. Kommt es zu einem Zusammenprall mit Wildtieren, wird in den meisten Fällen am Fahrzeug ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht. Personenschäden kommen oft dann hinzu, wenn das Tier bei hoher Geschwindigkeit ins Fahrzeuginnere katapultiert wird oder es in der Schrecksekunde aufgrund von Ausweichmanövern zu einem Folgeunfall kommt, weiß Schadengutachter Achmed Leser zu berichten.
Das bekannte Verkehrsschild Wildwechsel mit dem springenden Hirsch weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen das Wild häufig die Fahrbahn quert. Hier sollten Autofahrer besonders aufmerksam unterwegs sein und das Tempo reduzieren. Tausende Verkehrsteilnehmer werden trotzdem jedes Jahr von den unvorhersehbaren Straßenüberquerungen der Tiere überrascht. Unfallexperte Leser rät: Prinzipiell sollte dann eine Vollbremsung eingeleitet werden. Ein Ausweichen ist oftmals kaum möglich und birgt die Gefahr, im Graben oder am nächsten Baum zu landen. Folgeunfallschäden, die durch das Ausweichen entstehen, sind im Zweifel nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Diese reguliert normalerweise nur Fahrzeugschäden durch Haarwild.
Ein Wildunfall ist unter allen Umständen unverzüglich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Angefahrene beziehungsweise getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden. Dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.
