Mi, 13:45 Uhr
15.04.2015
Aktuelles zum Kindesunterhalt!
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)lädt wieder zu einem Vortrag zum Thema "Unterhalt für Kinder" ein...
Der Vortrag zum Thema "Unterhalt für Kinder", zu dem der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Donnerstag, dem 23. April, um 18.30 Uhr, einlädt, findet in der Volkssolidarität, Poststr. 10, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, statt.
Kerstin Schlee, Fachanwältin für Familienrecht, informiert über die aktuellen Grundsätze des Minderjährigen- und Volljährigenunterhaltes. Grundsätzlich ist der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht lebt, zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, da der andere Elternteil den sogenannten Naturalunterhalt in Form von Versorgung und Betreuung leistet.
Sobald das Kind jedoch volljährig, unverheiratet ist und sich in einer Berufsausbildung befindet, richtet sich der Barunterhalt nach dem Verhältnis der elterlichen Einkommen. Doch wie lange muss Unterhalt gezahlt werden und wie errechnet sich dessen Höhe? Welcher Selbstbehalt bleibt den Unterhaltsleistenden und was kann der Gesetzgeber fordern, damit die Mindestunterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen erfüllt wird? Wie werden Kindergeld und Ausbildungsvergütung berücksichtigt?
Kann auch ein Mehrbedarf eingefordert werden? Wann wurde der Kindesunterhalt berechnet und ist er in der Unterhaltshöhe noch aktuell?
Der Eintritt ist kostenfrei.
Autor: khhDer Vortrag zum Thema "Unterhalt für Kinder", zu dem der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Donnerstag, dem 23. April, um 18.30 Uhr, einlädt, findet in der Volkssolidarität, Poststr. 10, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, statt.
Kerstin Schlee, Fachanwältin für Familienrecht, informiert über die aktuellen Grundsätze des Minderjährigen- und Volljährigenunterhaltes. Grundsätzlich ist der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht lebt, zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, da der andere Elternteil den sogenannten Naturalunterhalt in Form von Versorgung und Betreuung leistet.
Sobald das Kind jedoch volljährig, unverheiratet ist und sich in einer Berufsausbildung befindet, richtet sich der Barunterhalt nach dem Verhältnis der elterlichen Einkommen. Doch wie lange muss Unterhalt gezahlt werden und wie errechnet sich dessen Höhe? Welcher Selbstbehalt bleibt den Unterhaltsleistenden und was kann der Gesetzgeber fordern, damit die Mindestunterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen erfüllt wird? Wie werden Kindergeld und Ausbildungsvergütung berücksichtigt?
Kann auch ein Mehrbedarf eingefordert werden? Wann wurde der Kindesunterhalt berechnet und ist er in der Unterhaltshöhe noch aktuell?
Der Eintritt ist kostenfrei.