Mi, 10:41 Uhr
15.04.2015
kn-Forum: Mehr als nur eine Abwahl
Bei allem Unverständnis über das Gezerre zur Abwahl von Herrn Häßler - die eigentliche Sache wird dabei ein wenig aus den Augen verloren, so beginnt ein Leserbrief, der kn heute erreichte...
25 Jahre lang hatten wir einen hauptamtlichen stellvertretenden Landrat,der sich 1. Beigeordneter nannte, mehr als 22 Jahre gab es keinen 2. Beigeordneten.
In Zukunft sollen wir 2 ehrenamtliche Beigeordnete haben, die sich stellvertretender Landrat nennen dürfen.
Die erste Frage, die sich dabei stellt: Braucht eine so große Behörde wie sie das Landratsamt
nun mal ist, keinen hauptamtlichen Stellvertreter des Chefs bzw. der Chefin?
Was passiert bei einem möglichen längeren Ausfall der Landrätin - wer trifft dann ggf. anstehende wichtige Entscheidungen? Können das Hobbypolitiker überhaupt? Oder müssen sie es gar nicht - werden sie womöglich nur als (Zitat Blümel) Grüß-Heinis gebraucht?
Trifft in der Verwaltung nicht schon längst ein anderer die wichtigen Entscheidungen und ist diese Tatsache auch der eigentliche Grund für Herrn Häßlers Scheitern.
Immerhin: Hier wird nicht nur jemand abgewählt - hier wird infolgedessen einem Spitzenbeamten mit großer kommunalpolitischer Erfahrung gekündigt, nachdem dieser im 3. Jahr seiner 6jährigen Amtszeit ist. Und der ist auch noch damit einverstanden….
Der Ausstand (oder schon Ruhestand?) wird ihm zumindest dadurch versüßt, dass er den Zeitpunkt selber wählen kann.
Man benötigt nicht viel Fantasie,um sich daraus seinen Reim zu machen.
Nun sollen es also 2 Stellvertreter nebenher richten, neben ihrem Job.
Mag man sich beim Büroleiter der Bundestagsabgeordneten noch vorstellen können, dass er jederzeit abkömmlich ist, fällt einem das bei einem leitenden Angestellten der Sparkasse schon schwerer. Oder sollte die Aufwandsentschädigung, die man sicher gerne mitnimmt, wirklich nur ein Grüß-Heini- Entgelt für die Präsenz bei Schützenvereine und ähnlichen wichtigen Anlässen an Wochenenden sein? Wir werden es erleben!
Herbert Knischka
Autor: khh25 Jahre lang hatten wir einen hauptamtlichen stellvertretenden Landrat,der sich 1. Beigeordneter nannte, mehr als 22 Jahre gab es keinen 2. Beigeordneten.
In Zukunft sollen wir 2 ehrenamtliche Beigeordnete haben, die sich stellvertretender Landrat nennen dürfen.
Die erste Frage, die sich dabei stellt: Braucht eine so große Behörde wie sie das Landratsamt
nun mal ist, keinen hauptamtlichen Stellvertreter des Chefs bzw. der Chefin?
Was passiert bei einem möglichen längeren Ausfall der Landrätin - wer trifft dann ggf. anstehende wichtige Entscheidungen? Können das Hobbypolitiker überhaupt? Oder müssen sie es gar nicht - werden sie womöglich nur als (Zitat Blümel) Grüß-Heinis gebraucht?
Trifft in der Verwaltung nicht schon längst ein anderer die wichtigen Entscheidungen und ist diese Tatsache auch der eigentliche Grund für Herrn Häßlers Scheitern.
Immerhin: Hier wird nicht nur jemand abgewählt - hier wird infolgedessen einem Spitzenbeamten mit großer kommunalpolitischer Erfahrung gekündigt, nachdem dieser im 3. Jahr seiner 6jährigen Amtszeit ist. Und der ist auch noch damit einverstanden….
Der Ausstand (oder schon Ruhestand?) wird ihm zumindest dadurch versüßt, dass er den Zeitpunkt selber wählen kann.
Man benötigt nicht viel Fantasie,um sich daraus seinen Reim zu machen.
Nun sollen es also 2 Stellvertreter nebenher richten, neben ihrem Job.
Mag man sich beim Büroleiter der Bundestagsabgeordneten noch vorstellen können, dass er jederzeit abkömmlich ist, fällt einem das bei einem leitenden Angestellten der Sparkasse schon schwerer. Oder sollte die Aufwandsentschädigung, die man sicher gerne mitnimmt, wirklich nur ein Grüß-Heini- Entgelt für die Präsenz bei Schützenvereine und ähnlichen wichtigen Anlässen an Wochenenden sein? Wir werden es erleben!
Herbert Knischka
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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