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Di, 11:03 Uhr
21.04.2015

Pumpspeicherwerke haben es nicht leicht

In Sondershausen, genauer gesagt in Großfurra, hat sich eine Bürgerinitiative gegen das dortige geplante Pumpspeicherwerk gebildet. Aber nicht nur dort gibt es Probleme, wie diese Meldung aus dem Thüringer Landtag zeigt: Gezerre um Planungen zum Pumpspeicherwerk Schmalwasser im Petitionsausschuss

In seiner 6. Sitzung beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags wiederholt mit einer Petition, die die Prüfung der Zulässigkeit des in das Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherwerk Schmalwasser integrierten Zielabweichungsverfahrens zum Gegenstand hatte. Das erklärte heute (Dienstag) der Thüringer Landtag.

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Die von der Bürgerinitiative „Kein Energiespeicher am Rennsteig e.V.“ eingereichte Petition hatte nach der Veröffentlichung auf der Petitionsplattform so großen Zuspruch erfahren, dass die Vertreter der Bürgerinitiative ihre Bedenken und Einwände im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss vortragen konnten. Dabei wurden vor Vertretern der betreffenden Fachausschüsse die Zerschneidung des Großraums Thüringer Wald sowie negative Auswirkungen durch das Projekt auf den Tourismus rund um den Rennsteig angesprochen. Ebenso wurde die energiepolitische Notwendigkeit der Investition thematisiert.

In der Stellungnahme der Landesregierung wurde darauf hingewiesen, dass die Abweichung von Zielen der Raumordnung im Regionalplan Mittelthüringen unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sei. Jedoch enthielt der Bericht aus Sicht des Ausschusses keine deutliche Aussage, ob die Einwände der Petenten und die Bedenken der Planungsregion Südwestthüringen berücksichtigt wurden. Der Ausschuss bat die Landesregierung daher um eine Konkretisierung der Stellungnahme.


Die Landesregierung wiederum unterrichtete den Petitionsausschuss darüber, dass das Raumordnungsverfahren und damit auch das integrierte Zielabweichungsverfahren abgeschlossen seien. Daraufhin ließ der Petitionsausschuss über einen Antrag abstimmen, der den Bericht der Landesregierung gemäß § 18 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) im Plenum des Landtags zur Beratung gebracht hätte. Der entsprechende Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt.
Autor: khh

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