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Mi, 08:57 Uhr
29.04.2015

IHk hilft bei Beurteilung psychischer Belastung

Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, auch eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen ihrer Beschäftigten zu erstellen. Gerade kleinere Betriebe seien mit der Dokumentation oft überfordert, meint die Industrie- und Handelskammer und bietet Unterstützung an...

Viele Betriebe haben auch zwei Jahre nach Gesetzeinführung Schwierigkeiten, der Dokumentationspflicht nachzukommen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt bietet zur Aufklärung einen Workshop an.

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„Psychische Belastungen am Arbeitsplatz stehen angesichts der steigenden Zahlen von Burnouterkrankungen und einer eventuellen Anti-Stress-Verordnung derzeit im Fokus der Diskussionen innerhalb der Betriebe“, informiert Udo Rockmann, Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK Erfurt und führt weiter aus: „Die Unternehmen sind schon aus betriebswirtschaftlicher Sicht darauf bedacht, die Fehlzeiten ihrer Beschäftigten zu reduzieren, jedoch stellt sie die Gefährdungsbeurteilung vor große Herausforderungen“.

Insbesondere kleine Betriebe seien mit den umfangreichen Dokumentationspflichten häufig überfordert. Hier bestehe aus Sicht der Kammer Aufklärungsbedarf. „Wir werden die Mitgliedsunternehmen auch weiterhin in diesen Fragen unterstützen und bieten am 7. Mai 2015 einen Workshop in Erfurt an“, so Rockmann. Die Veranstaltung zeige, wie die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis umgesetzt werden könne und wie sich die psychische Balance der Beschäftigten darüber hinaus auch durch betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen lasse.

Informationen und Anmeldung unter www.erfurt.ihk.de (Dok.-Nr. 14574753).
Autor: red

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