Fr, 15:39 Uhr
01.05.2015
Vorsicht, Splitt
Der Winter hinterlässt jedes Jahr seine Spuren auf unseren Straßen. Vielerorts befinden sich noch Reste von Splitt auf dem Asphalt, das Flicken der Schlaglöcher beschäftigt die Straßenmeistereien oftmals bis in den Sommer hinein...
Die kleinen Steinchen auf der Fahrbahn sind bei Autofahrern nicht sonderlich beliebt, denn sie verursachen unschöne Lackschäden oder werden schnell zur Gefahr für die Frontscheibe. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät bei Steinschlag, die Reparatur nicht auf die lange Bank zu schieben.
Steinschläge in der Windschutzscheibe sind nicht nur lästiges Übel, sie können auch zu einem ernstzunehmenden Sicherheitsfaktor werden, da sie die Stabilität der Frontscheibe beeinträchtigen. Risse beziehungsweise Sprünge können die Folge sein. Achmed Leser empfiehlt, bei Steinschlag sofort zu reagieren. Aufgrund der feinen Mikrorisse an der Einschlagstelle kann es bei Dunkelheit zu Blendeffekten durch den Gegenverkehr kommen. Ein derartiges Unfallrisiko kann jeder Fahrzeughalter selbst vermeiden, indem er möglichst schnell in die nächste Fachwerkstatt fährt, so Unfallexperte Achmed Leser.
In der Regel werden Glasschäden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Ob eine Reparatur möglich ist, hängt von der Lage des Steinschlags sowie von der Größe und Ausprägung ab. Befindet sich der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers oder ist der Durchmesser größer als eine 2-Euro-Münze, so muss die Scheibe in jedem Fall getauscht werden, eine Reparatur ist dann nicht möglich. Auch bei fühlbaren Kratzern und Sprüngen in der Scheibe kommt nur noch ein Austausch in Frage.
Derartige Schäden würden auch das Aus bei der Hauptuntersuchung bedeuten. Was außerdem für eine rasche Schadenbehebung spricht, ist, dass sich mit fortschreitender Zeit Schmutz in den mikrofeinen Rissen ablagert und dann eine Reparatur möglicherweise nicht mehr durchgeführt werden kann, erläutert Leser.
Ein Steinschlag im Lack sollte ebenfalls genauestens inspiziert werden. Ist ein Steinschlag besonders tief, ist also bereits die unterste Lackschicht beziehungsweise die Grundierung in Mitleidenschaft gezogen, sollte dieser möglichst schnell versiegelt werden, so Leser. Feuchtigkeit könnte sonst schnell zu Korrosion führen. Einen Schaden durch Steinschlag gegenüber der gegnerischen Versicherung des vorausfahrenden Fahrzeugs geltend zu machen, erweist sich in der Rechtsprechung meistens als schwierig.
In aller Regel bleibt der Betroffene auf seinen Kosten sitzen. Es sei denn, er kann dem Verursacher unangemessene Geschwindigkeit nachweisen, die beispielsweise aufgrund einer Begrenzung im Bereich einer Baustelle oder auf Schotterstraßen missachtet wurde. Ansonsten wird ein aufgewirbelter Stein als ein unabwendbares Ereignis betrachtet, für das der Vorausfahrende nicht haftbar gemacht werden kann, erklärt Schaden- und Wertgutachter Achmed Leser.
Autor: redDie kleinen Steinchen auf der Fahrbahn sind bei Autofahrern nicht sonderlich beliebt, denn sie verursachen unschöne Lackschäden oder werden schnell zur Gefahr für die Frontscheibe. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät bei Steinschlag, die Reparatur nicht auf die lange Bank zu schieben.
Steinschläge in der Windschutzscheibe sind nicht nur lästiges Übel, sie können auch zu einem ernstzunehmenden Sicherheitsfaktor werden, da sie die Stabilität der Frontscheibe beeinträchtigen. Risse beziehungsweise Sprünge können die Folge sein. Achmed Leser empfiehlt, bei Steinschlag sofort zu reagieren. Aufgrund der feinen Mikrorisse an der Einschlagstelle kann es bei Dunkelheit zu Blendeffekten durch den Gegenverkehr kommen. Ein derartiges Unfallrisiko kann jeder Fahrzeughalter selbst vermeiden, indem er möglichst schnell in die nächste Fachwerkstatt fährt, so Unfallexperte Achmed Leser.
In der Regel werden Glasschäden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Ob eine Reparatur möglich ist, hängt von der Lage des Steinschlags sowie von der Größe und Ausprägung ab. Befindet sich der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers oder ist der Durchmesser größer als eine 2-Euro-Münze, so muss die Scheibe in jedem Fall getauscht werden, eine Reparatur ist dann nicht möglich. Auch bei fühlbaren Kratzern und Sprüngen in der Scheibe kommt nur noch ein Austausch in Frage.
Derartige Schäden würden auch das Aus bei der Hauptuntersuchung bedeuten. Was außerdem für eine rasche Schadenbehebung spricht, ist, dass sich mit fortschreitender Zeit Schmutz in den mikrofeinen Rissen ablagert und dann eine Reparatur möglicherweise nicht mehr durchgeführt werden kann, erläutert Leser.
Ein Steinschlag im Lack sollte ebenfalls genauestens inspiziert werden. Ist ein Steinschlag besonders tief, ist also bereits die unterste Lackschicht beziehungsweise die Grundierung in Mitleidenschaft gezogen, sollte dieser möglichst schnell versiegelt werden, so Leser. Feuchtigkeit könnte sonst schnell zu Korrosion führen. Einen Schaden durch Steinschlag gegenüber der gegnerischen Versicherung des vorausfahrenden Fahrzeugs geltend zu machen, erweist sich in der Rechtsprechung meistens als schwierig.
In aller Regel bleibt der Betroffene auf seinen Kosten sitzen. Es sei denn, er kann dem Verursacher unangemessene Geschwindigkeit nachweisen, die beispielsweise aufgrund einer Begrenzung im Bereich einer Baustelle oder auf Schotterstraßen missachtet wurde. Ansonsten wird ein aufgewirbelter Stein als ein unabwendbares Ereignis betrachtet, für das der Vorausfahrende nicht haftbar gemacht werden kann, erklärt Schaden- und Wertgutachter Achmed Leser.