Sa, 15:31 Uhr
09.05.2015
Selbst im Kreis nicht alles klar?
Aussetzung der Umsetzung der derzeitigen Schulnetzplanung für die Grundschule Keula stand auf dem Programm der letzten Kreisausschusssitzung…
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Aussetzung der Umsetzung der beschlossenen Schulnetzplanung für den Bereich der Grundschule Keula bis zum Abschluss des durch die Gemeinde Helbedündorf eingeleiteten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu beschließen.
Aus der Begründung der Landrätin
Mit Kreistagsbeschluss vom 11.09.2013 (Beschlussvorlage 2013/5/068) wurde der Beschluss zur Fortschreibung der Schulnetzplanung für die Jahre 2013 bis 2018 gefasst.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz Schulträger der staatlichen Schulen. Der beschlossene Schulnetzplan wurde durch das für Schulwesen zuständige Ministerium genehmigt. Für den Bereich der Grundschule Keula war vorgesehen, diese in Abstimmung mit dem Unstrut-Hainich-Kreis aufzuheben und die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Menteroda zuzuweisen. Bedingung hierfür war, dass es an der Grundschule Menteroda keine Sicherheitsdefizite gibt und der Brandschutz gewährleistet ist.
Der nach oben genannter Beschlussfassung durch die Gemeinde Helbedündorf eingebrachte Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft der Grundschule Keula vom 17.04.2014 wurde durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geprüft und mit Bescheid vom 05.03.2015 abgelehnt.
Mit der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht hat die Gemeinde Helbedündorf gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragt und die Anordnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses beantragt. Mit vorliegendem Beschluss wird die Anordnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung nicht mehr notwendig sein.
Der Beschluss zur Empfehlung für den Kreistag ging aber überraschend nicht einstimmig durch. Die Linke mit Dieter Strickrodt enthielt sich und Torsten Blümel stimmte gar dagegen. Das überraschte selbst Landrätin Antje Hochwind (SPD) die sich im Vorfeld eigentlich mit den Fraktionen von SPD/Grüne, Die Linke und CDU über die Vorgehensweise verständigt hatte.
Mit der Aussetzung der der Schulnetzplanung sollte wenigstens für ein Jahr Sicherheit gelten, dass die in der Grundschule Keula für die 1. Klasse angemeldeten Kinder und die Eltern auch wissen, in welche Schule das Kind gehen wird.
Es hängt aber noch mehr dran. Auf Grund der Absprachen hat die Kreisverwaltung bereits Leistungen eingeleitet, um zum Beispiel für den Winter das Heizöl zu haben und mehr. Auch die ganze Planung des Einsatzes der Lehrer hängt in der Luft.
War es wirklich nur das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar. Denn Blümel begründete die Ablehnung nicht nur auf das Urteil aus Weimar auch auf die auf den Kreis zukommenden Kosten (rund 10.000 Euro pro Jahr, wie Joachim Steinmetz (CDU)). Nur, dass warfen ihm dann sowohl die Landrätin als auf Volker Stietzel (Kreisverwaltung) vor, dass sei im Vorfeld bereits eindeutig klar gewesen.
Auch wenn der Eilantrag in Weimar abgelehnt wurde, solange das eigentliche Gerichtsurteil noch aussteht, ist noch nichts entschieden, bis hin zu einer sogar möglichen Berufung. Aber eines ist doch klar, wenn die Schule erst einmal geschlossen ist, würde selbst ein positives Urteil nicht mehr helfen. Fakt ist aber, so die Landrätin, Schüler und Eltern brauchen jetzt Sicherheit. Mit der Einschulung an einem anderen Ort müsste auch der Schülerverkehr vollständig und in kurzer Zeit umgestellt werden, so Stietzel.
Erschwerend bei der ganzen Problematik gestern, die Kommune war bisher nicht von der Eilentscheidung in Weimar informiert worden. Auch die Kreisverwaltung hatte das Urteil nur über die Medien erhalten. Das Ganze müsse erst noch juristisch geprüft werden, so der Fraktionsvorsitzende der CDU Jens Krautwurst.
Man darf gespannt sein, wie sich hier der Kreistag entscheidet.
Autor: khhBeschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Aussetzung der Umsetzung der beschlossenen Schulnetzplanung für den Bereich der Grundschule Keula bis zum Abschluss des durch die Gemeinde Helbedündorf eingeleiteten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu beschließen.
Aus der Begründung der Landrätin
Mit Kreistagsbeschluss vom 11.09.2013 (Beschlussvorlage 2013/5/068) wurde der Beschluss zur Fortschreibung der Schulnetzplanung für die Jahre 2013 bis 2018 gefasst.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz Schulträger der staatlichen Schulen. Der beschlossene Schulnetzplan wurde durch das für Schulwesen zuständige Ministerium genehmigt. Für den Bereich der Grundschule Keula war vorgesehen, diese in Abstimmung mit dem Unstrut-Hainich-Kreis aufzuheben und die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Menteroda zuzuweisen. Bedingung hierfür war, dass es an der Grundschule Menteroda keine Sicherheitsdefizite gibt und der Brandschutz gewährleistet ist.
Der nach oben genannter Beschlussfassung durch die Gemeinde Helbedündorf eingebrachte Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft der Grundschule Keula vom 17.04.2014 wurde durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geprüft und mit Bescheid vom 05.03.2015 abgelehnt.
Mit der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht hat die Gemeinde Helbedündorf gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragt und die Anordnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses beantragt. Mit vorliegendem Beschluss wird die Anordnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung nicht mehr notwendig sein.
Der Beschluss zur Empfehlung für den Kreistag ging aber überraschend nicht einstimmig durch. Die Linke mit Dieter Strickrodt enthielt sich und Torsten Blümel stimmte gar dagegen. Das überraschte selbst Landrätin Antje Hochwind (SPD) die sich im Vorfeld eigentlich mit den Fraktionen von SPD/Grüne, Die Linke und CDU über die Vorgehensweise verständigt hatte.
Mit der Aussetzung der der Schulnetzplanung sollte wenigstens für ein Jahr Sicherheit gelten, dass die in der Grundschule Keula für die 1. Klasse angemeldeten Kinder und die Eltern auch wissen, in welche Schule das Kind gehen wird.
Es hängt aber noch mehr dran. Auf Grund der Absprachen hat die Kreisverwaltung bereits Leistungen eingeleitet, um zum Beispiel für den Winter das Heizöl zu haben und mehr. Auch die ganze Planung des Einsatzes der Lehrer hängt in der Luft.
War es wirklich nur das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar. Denn Blümel begründete die Ablehnung nicht nur auf das Urteil aus Weimar auch auf die auf den Kreis zukommenden Kosten (rund 10.000 Euro pro Jahr, wie Joachim Steinmetz (CDU)). Nur, dass warfen ihm dann sowohl die Landrätin als auf Volker Stietzel (Kreisverwaltung) vor, dass sei im Vorfeld bereits eindeutig klar gewesen.
Auch wenn der Eilantrag in Weimar abgelehnt wurde, solange das eigentliche Gerichtsurteil noch aussteht, ist noch nichts entschieden, bis hin zu einer sogar möglichen Berufung. Aber eines ist doch klar, wenn die Schule erst einmal geschlossen ist, würde selbst ein positives Urteil nicht mehr helfen. Fakt ist aber, so die Landrätin, Schüler und Eltern brauchen jetzt Sicherheit. Mit der Einschulung an einem anderen Ort müsste auch der Schülerverkehr vollständig und in kurzer Zeit umgestellt werden, so Stietzel.
Erschwerend bei der ganzen Problematik gestern, die Kommune war bisher nicht von der Eilentscheidung in Weimar informiert worden. Auch die Kreisverwaltung hatte das Urteil nur über die Medien erhalten. Das Ganze müsse erst noch juristisch geprüft werden, so der Fraktionsvorsitzende der CDU Jens Krautwurst.
Man darf gespannt sein, wie sich hier der Kreistag entscheidet.