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Sa, 15:57 Uhr
16.05.2015

Mehrheit gegen Abschaffung des Erziehungsgeldes

Online-Diskussion zur Aufhebung des Gesetzes abgeschlossen. Dazu erreichte kn aus dem Thüringer Landtag folgende Meldung...

Im Rahmen der laufenden Ausschussberatungen zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags an der Debatte zum Gesetzentwurf beteiligen. Insgesamt gingen 134 Beiträge zu zehn Fragen ein, wobei 578 mal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, einen anderen Beitragstext zu bewerten. Das erklärte heute (Freitag) der Thüringer Landtag.

Die weit überwiegende Mehrheit der sich an der Online-Diskussion beteiligten Bürgerinnen und Bürger sprachen sich gegen die Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes aus. Am kommenden Donnerstag (21. Mai 2015) wird die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Soziales, Jugend und Gesundheit fortgesetzt.

Zum Abschluss der Online-Diskussion sagte Landtagspräsident Christian Carius: „Die hohe Resonanz zeigt, dass das Online-Diskussionsforum als direkter Draht zu den Abgeordneten des Thüringer Landtags immer stärker genutzt wird. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger ein, auch zukünftig von den Möglichkeiten des Online-Diskussionsforums Gebrauch zu machen und ihre Meinung, Kritik und Vorschläge in die parlamentarische Beratung einzubringen.“

Hintergrund:

Nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz wird für das erste Kind ab dessen 13. Lebensmonat für die Dauer von maximal zwölf Lebensmonaten Erziehungsgeld in Höhe von 150 € monatlich gewährt. Geleistet wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Für jedes weitere Kind wird darüber hinaus ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 € monatlich gezahlt. Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Thüringer Gesetz haben Eltern, die ihr Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen.

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Neben dem Erziehungsgeld wurde auf Bundesebene zum 01. August 2013 das Betreuungsgeld eingeführt. Es ist im BEEG verankert und wird Eltern gewährt, deren Kind ab dem 01. August 2012 geboren wurde, und die keine Leistung auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Betreuungsgeld kann pro Kind höchstens für 22 Lebensmonate in der Zeit vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Es beträgt für jedes Kind 150 € pro Monat.

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll das Thüringer Erziehungsgeldgesetz sowie die entsprechende Durchführungsverordnung aufgehoben werden.

Das Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags ist unter folgender Internetadresse erreichbar: www.forum-landtag.thueringen.de
Autor: khh

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