eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 17:53 Uhr
26.05.2015

kn-Kommentar: Doping

Wo bleibt der Gleichbehandlungsgrundsatz? Für Sportler, auch die das berufsmäßig machen, droht bei Doping ein Berufsverbot oder gar Knast. Wie ist das aber bei "normalen" Berufstätigen?...


Hintergrund der ganzen Sache ist eine von der DAK in Auftrag gegebenen Studie. Rund 18.600 Beschäftigte in Thüringen nutzen regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente, um am Arbeitsplatz leistungsfähiger zu sein oder Stress abzubauen. Das geht aus dem aktuellen DAK-Gesundheitsreport 2015 hervor. Unter der Überschrift 18.600 Thüringer dopen regelmäßig für den Job hatte nnz/kn dazu berichtet.

Darin hieß es:
"Drei Viertel der Befragten in Thüringen kennen den vermeintlichen Nutzen des Hirndopings. Häufig werden dafür Betablocker und Antidepressiva eingesetzt, aber auch Wachmacher und ADHS-Pillen – Medikamente also, die eigentlich zur Behandlung von Krankheiten verschrieben werden. In Thüringen stieg zum Beispiel die Zahl der DAK-Versicherten, die von ihrem Arzt eine Methylphenidat-Verordnung (Ritalin) erhalten haben, von 2011 bis 2013 um 63 Prozent an. Methylphenidat ist zur Therapie von Aufmerksamkeitsstörungen zugelassen."

Warum hat kn Ritalin fett markiert? Ganz einfach, Ritalin® steht bei IOC, Wada und Nada nach Informationen von kn auf der Dopingliste für die Sportler.

Upps, da drängt sich bei kn die ketzerische Frage auf:
"Wenn Berufssportler mit Ritalin im Blut erwischt werden, müssen sie mit einer Sperre rechnen. Für normale Berufstätige gibt es aber keine Sperre. Ist diese Ungleichbehandlung der Berufe eigentlich gerechtfertigt?

Und machen wir uns mal nichts vor, wenn Berufsschauspieler gestehen, ich habe mal "Kokain" genommen, wird geschmunzelt, wird ein Berufssportler (die Betonung liegt auf Beruf - also mit Lizenz) mit Kokain erwischt, wird er als "Verbrecher" abgestempelt.

Da kommt man schon mal ins Grübeln. Schießt man da bei den Berufssportlern über das Ziel hinaus? Und wo wäre die Grenze? Und wie sehen das die Leserinnen und Leser?
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr