Fr, 14:08 Uhr
05.06.2015
kn in Kürze
Im Kreisausschuss geht es u.a. um die Hortgebühren und die IHK informiert zum Gründercoaching
Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kyffhäuserkreises
am Mittwoch, dem 10.06.2015, 16:00 Uhr
im Sitzungszimmer, Landratsamt, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tagesordnung (öffentlich)
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschlussfassung zur öffentlichen Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom 08.05.2015
4. Beitritt des Kyffhäuserkreises zum Tourismusverband Südharz Kyffhäuser
5. Satzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises
(Hortbenutzungssatzung –HortBS-)
6. Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises
7. 1. Änderung der Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises vom 10.03.2010
8. Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises
9. 3. Änderung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 04.08.2004
10. Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises
11. Übernahme von Beitrittsgebühren und Genossenschaftsanteilen zur Anmietung von Wohnungen bei Wohnungsgenossenschaften
12. Antrag auf Zustimmung des Kreisausschusses - Ausnahme Einstellstopp - entsprechend des Kreistagsbeschlusses, Nr. 2012/5/029 vom 20.06.2012 Anlagenwart in der Kompostieranlage Allmenhausen
13. Vorbereitung des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Kreistages am 24.06.2015
14. Sonstiges
Programm Gründercoaching Deutschland bietet Zuschüsse für Beratungen
Seit dem 01.05.2015 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland aus Eigenmitteln an. Damit sichert die Förderbank die Beratungsförderung für Gründer, nachdem ein entsprechendes Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30.04.2015 ausgelaufen ist.
In diesem Programm sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe antragsberechtigt. Alle Antragsteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die selbstständige Tätigkeit kann dabei, das ist ebenso eine Erweiterung des Programms, sowohl als Voll-, als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden.
Existenzgründer erhalten in den neuen Bundesländern einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des Beratungshonorars, wobei es jeweils maximal 4.000 Euro (netto) betragen darf. Der Berater darf in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen behilflich sein.
Interessierte Gründer können sich zur Beantragung des Gründercoaching-Zuschusses an die Regionalen Service-Center Nordhausen (Tel. 03631 908210) und Heilbad Heiligenstadt (Tel. 03606 612114) der IHK Erfurt wenden.
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
Autor: khhÖffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kyffhäuserkreises
am Mittwoch, dem 10.06.2015, 16:00 Uhr
im Sitzungszimmer, Landratsamt, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tagesordnung (öffentlich)
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschlussfassung zur öffentlichen Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom 08.05.2015
4. Beitritt des Kyffhäuserkreises zum Tourismusverband Südharz Kyffhäuser
5. Satzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises
(Hortbenutzungssatzung –HortBS-)
6. Gebührensatzung über die Benutzung der Schulhorte in Trägerschaft des Kyffhäuserkreises
7. 1. Änderung der Satzung des Rettungsdienstbereichsbeirates des Kyffhäuserkreises vom 10.03.2010
8. Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises
9. 3. Änderung zur Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises vom 04.08.2004
10. Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises
11. Übernahme von Beitrittsgebühren und Genossenschaftsanteilen zur Anmietung von Wohnungen bei Wohnungsgenossenschaften
12. Antrag auf Zustimmung des Kreisausschusses - Ausnahme Einstellstopp - entsprechend des Kreistagsbeschlusses, Nr. 2012/5/029 vom 20.06.2012 Anlagenwart in der Kompostieranlage Allmenhausen
13. Vorbereitung des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Kreistages am 24.06.2015
14. Sonstiges
Programm Gründercoaching Deutschland bietet Zuschüsse für Beratungen
Seit dem 01.05.2015 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland aus Eigenmitteln an. Damit sichert die Förderbank die Beratungsförderung für Gründer, nachdem ein entsprechendes Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30.04.2015 ausgelaufen ist.
In diesem Programm sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe antragsberechtigt. Alle Antragsteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die selbstständige Tätigkeit kann dabei, das ist ebenso eine Erweiterung des Programms, sowohl als Voll-, als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden.
Existenzgründer erhalten in den neuen Bundesländern einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des Beratungshonorars, wobei es jeweils maximal 4.000 Euro (netto) betragen darf. Der Berater darf in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen behilflich sein.
Interessierte Gründer können sich zur Beantragung des Gründercoaching-Zuschusses an die Regionalen Service-Center Nordhausen (Tel. 03631 908210) und Heilbad Heiligenstadt (Tel. 03606 612114) der IHK Erfurt wenden.
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
