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Mi, 10:21 Uhr
10.06.2015

Weniger Bürokratie versprochen - IHK ist skeptisch

Die Bundesregierung berät am morgigen Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Bürokratiebelastung der mittelständischen Wirtschaft. Dadurch soll mehr Spielraum für Wachstum und Beschäftigung geschaffen und die Betriebe um rund 744 Millionen Euro entlastet werden...


„Das neue Bürokratieentlastungsgesetz verspricht für Existenzgründer, kleinere Betriebe und Unternehmen in der Wachstumsphase weniger Vorschriften für Buchführung und Statistiken. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor, die Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent anzuheben. Laut Schätzung der Bundesregierung werden damit deutschlandweit rund 140.000 Firmen von der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht befreit“, fasst Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, zusammen.

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Zudem sei eine Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro vorgesehen.

Der Gesetzentwurf enthalte auch steuerrechtliche Vorschläge. So sollen die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert werden. Dies betreffe vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen informieren mussten. Anstelle der jährlichen ist eine „einmalige und gezielte individuelle Information“ geplant. Die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte soll auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht werden.

Gleichzeitig starte zum 1. Juli 2015 eine wirksame „Bürokratiebremse“: So soll der Abbau bestehender Belastungen binnen eines Jahres den Mehraufwand durch neue Belastungen ersetzen („One in, one out“). Die Bunderegierung verspreche sich von dem Maßnahmenbündel mehr Impulse für Wachstum und Investition und somit eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

„Die geplanten Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung – dürfen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht überbewertet werden. Schlussendlich muss Bürokratieabbau im Alltag eines Unternehmens spürbar sein. Das darf allein bei der Befreiung von der Statistikerhebung bezweifelt werden, da viele Erhebungen nur alle vier Jahre erfolgen. Es bleibt zu hoffen, dass die Anti-Bürokratie-Offensive der Regierung nicht nur ein bloßes Lippenbekenntnis ist und am Ende der Legislatur dann doch mehr Bürokratie verursacht als vermieden wurde“, kommentiert der IHK-Chef den Gesetzentwurf.
Autor: red

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